Stadtarchiv Esslingen

Aus Ärztebriefe
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Allgemeine Informationen

Stadtarchiv Esslingen

Georg-Christian-von-Kessler-Platz 10

73728 Esslingen am Neckar

Tel. 0711 3512-2530

Email: stadtarchiv@esslingen.de


Ansprechpartnerin:

Ursula Kümmel: ursula.Kuemmel@esslingen.de


Öffnungszeiten

Mo: 13-16 Uhr

Di+Mi: 8:30-12, 13-16 Uhr

Do: 8:30-12 Uhr, 13-18 Uhr

Fr 8:30-12 Uhr

Bitte um vorherige tel. Terminvereinbarung!


Sichtungen

Sehr geehrte Frau Rappert-Sälzer, sehr geehrter Herr Walter,


zunächst möchte ich Sie auf zwei Publikationen aufmerksam machen, die Sie im Stadtarchiv Esslingen einsehen können:

Walter Stroh, Aerztliche Bewerbungen, Berufungen, Bestallungen des 15. und 16. Jahrhunderts aus Esslingen. Vetschau im Spreewald 1920.

V. Salzmann, Das Sanitätswesen der Reichsstadt Esslingen. In: Medicinisches Korrespondenzblatt des Württembergischen ärztlichen Vereins. Band LV. Nr. 19 vom 25. Juli 1885.

In beiden Arbeiten sind zahlreiche Ärzte namentlich genannt.


In unserem Bestand Reichsstadt sind die folgenden Faszikel relevant: F 81: Korrespondenz mit Stadtärzten ab 1477; F 85: Barbiere und Bader ab 1350; F 88: Apotheker ab 1451; F 91: 20 Krankenberichte von Ärzten, 17. Jh.; F 92: Medikaster und After-Ärzte ab 1642. Zu dem einen oder anderen Stadtarzt wird sich in der Personenkartei etwas finden lassen. Außerdem gibt es sicher zahlreiche Einträge in die Ratsprotokolle, die Stadtärzte betreffen.


Gesendet: Freitag, 12. Juli 2013 um 10:01 Uhr:

Eine kurze Prüfung hat ergeben, dass es sich empfiehlt, die Originale anzuschauen, da Stroh 1920 nicht ganz korrekt gelesen hat und meiner Meinung nach auch Briefe unterschlagen hat.

Literatur zum Archiv

Bestände

Hilfsmittel: Personenkartei


  • Bestand Reichsstadt, Faszikel 81: Korrespondenz mit Stadtärzten ab 1477
  • Bestand Reichsstadt, Faszikel 85: Barbiere und Bader ab 1350
  • Bestand Reichsstadt, Faszikel 88: Apotheker ab 1451
  • Bestand Reichsstadt, Faszikel 91: 20 Krankenberichte von Ärzten, 17. Jh.
  • Bestand Reichsstadt, Faszikel 92: Medikaster und After-Ärzte ab 1642.

Briefe

Die folgenden Regesten vorerst nach:

Walter Stroh: Aerztliche Bewerbungen, Berufungen, Bestallungen des 15. und des 16. Jahrhunderts, aus Esslingen, sowie Verwandtes zum ärztlichen Standeswesen jener Zeit, med. Diss. Leipzig 1920


Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 1: Nicolaus Beltz an Bürgermeister und Rat Esslingen, 30.6.1466 = DS 17968


Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 3: Rautt, Otto an Bürgermeister Hans Ungelter, 8.2.1483 = DS 17969

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 5: Amman, Georg an Bürgermeister und Rat Esslingen, 4.5.1493 = DS 17294

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 11: Amman, Georg an Bürgermeister und Rat Esslingen, 26.04.1496= DS 17307: A., vor kurzem erst zum Stadtarzt Esslingens bestallt, wäre gerne dorthin gekommen, doch wollten ihn seine bisherige Herren [in Ravensburg], weltliche wie geistliche, nicht von sich fortlassen, da er als ihr langjähriger Arzt mit ihrer Natur und Komplexion bestens vertraut sei.

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 34: Amman, Georg an Bürgermeister und Rat Esslingen, 28.04.1506 = DS 17967: Dr. med. Georg Amman beurkundet, dass Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen ihn sein Leben lang oder solange es seine körperliche Gesundheit zulasse, als ihren Stadtarzt bestallt haben. Er solle Armen und Reichen der Stadt treulich mit Rat und Hilfe beistehen. Für das Besehen des Harns und einen mündlichen Rat solle er acht Pfennige nehmen. Sollte er ein schriftliches Rezept für die Apotheke ausstellen, erhalt er zwölf Pfennige. Sollte er die Kranken persönlich aufsuchen müssen, erhalte er für jeden Gang innerhalb der Stadtmauern fünf Schillinge und außerhalb der Stadtmauern sieben Schillinge. Sollte er einen Patienten länger in Behandlung haben, stehe es den Parteien frei, das Arzthonorar selbst festzulegen. Bei Honorarstreitigkeiten unterliege er der Gewalt seiner Herren und ihres Gerichts. Er werde ohne Erlaubnis des Bürgermeisters keine Nacht außerhalb der Stadt verbringen. Er solle die Apotheke und den Apotheker fleißig beaufsichtigen und letztere wenigstens einmal jährlich im Beisein eines oder zweier Mitglieder des Stadtrates visitieren. Den Hebammen solle er mit seinem Rat zur Seite stehen. Die Aufstellung einer Arzneitaxe für die Apotheken solle er in die Wege leiten. Dafür sollten er, sein Haus und die Seinen den gleichen Schutz durch seine Herren genießen wie jeder Bürger. Von Steuern und Abgaben werde er befreit sein. Sollte er aber Güter erwerben, solle er diese ebenso zu versteuern haben wie ein Bürger. Sollte er ein zünftiges Gewerbe ausüben wollen, habe er sich zuvor mit der entsprechenden Zunft zu einigen. Seine Herren sollten niemandem, es wären denn bewährte Doktoren der Medizin, die Praxis der „leiberczney“ in der Stadt zulassen. Auch dass der Apotheker in diesen Beruf eingreife, solle von ihnen unterbunden werden. Solange es seine körperliche Gesundheit zulasse, den Dienst auszuüben, solle A. jährlich 100 rheinische Gulden dafür bekommen. Sein Dienst solle am St. Georgstag [= 23. April] 1506 beginnen. Sollte er seinen Dienst Alters oder körperlicher Schwäche wegen nicht mehr ausüben können, sollten ihm seine Herren zwei Jahre lang in jedem Jahr 50 Gulden auszahlen lassen, auch dann, wenn sie an seiner Stelle einen anderen Stadtarzt bestallen würden. Sollte er vorher sterben, sollte ihm [! wohl eher: seinen Erben] das Geld für die Zeit, die er noch gelebt habe, ausgezahlt werden. Die „schaw und urtail der ussetztigkait“ [bzw. ein entsprechendes Gutachterhonorar] stehe ihm auch zu. Mit Korn und Wein dürfe er Handel treiben wie jeder Bürger. A. habe vor dem versammelten Stadtrat mit erhobenen Fingern einen Eid zu den Heiligen geschworen, dies alles treulich zu erfüllen, und diese Urkunde mit seinem Siegel versehen.


Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 38: Vettig, Theobald an Bürgermeister und Rat Esslingen, 28.4.1515 = DS 17970: W. sei glaubhaft mitgeteilt worden, dass die Empf. auf der Suche nach einem Stadtarzt seien. Sein gnädiger Herr, der hochgeborene Kurfürst Pfalzgraf [Ludwig V.], habe ihn zwar in Heidelberg mit einer medizinischen „lectur“ [Lehrstuhl] versehen. Doch sei seine Praxis der vielen Ärzte in der Stadt wegen schlecht, deshalb würde V. es vorziehen, vor anderen Städten in Esslingen zu wohnen, um sich dort mit seiner Kunst, welche er in deutschen und welschen Landen mit nicht geringer Mühe erlernt habe, und auch auf anderem Wege mit Gottes Hilfe zu erhalten und sich dabei so zu bewähren, dass nicht allein die Empf., sondern auch der Pfalzgraf, den er um ein Fürbittschreiben gebeten habe, mit der Zeit voll des Lobpreises über ihn sein würden. Er bitte - um seines gnädigen Herrn zu gefallen -, ihn günstig aufzunehmen sowie um eine Antwort mit demselben Boten.

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 40: Hock von Brackenau, Wendelin an Bürgermeister und Rat Esslingen, 20.9.1515 = DS 17971: Der Verf. habe erfahren, dass der hochberühmte „diener und arczet“ der Empf., Dr. [N.N.], verstorben sei. H. stehe bei den Herren der Gemeinde und den Bewohnern des Spitals zu Straßburg in hohem Ansehen und werde dort auch gut bezahlt. Doch seien die Luft und der Gestank (geschmack) im Spital, welche er täglich erdulden müsse, ihm und seiner angeborenene Natur zuwider, deshalb ziehe er es vor, wieder in die Nähe seines Geburtsorts zu ziehen. Er bitte deshalb die Empf. um Aufnahme in das Dienstverhältnis des Verstorbenen und um eine unverzügliche schriftliche Antwort.

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 41: Dornhofer, Johannes an Bürgermeister und Rat Esslingen, 5.1.1516 = DS 17972: Ein Apothekergeselle namens Franziskus Piburger habe dem Verf. glaubwürdig berichtet, er habe von dem Esslinger Bürger Hanns Sachs gehört, dass dort ein Doktor der Arznei, welcher mit „Provision“ [Gehalt] von den Empf. versehen wurde, kürzlich verstorben und noch kein Nachfolger für ihn gefunden sei. Sollten die Empf. D. ebenfalls für ein Jahr mit einer “Provision“ versehen wollen, wäre er bereit, sich auf ein entsprechendes Schreiben hin baldigst nach Esslingen zu begeben. In Linz, wo er sich seit knapp drei Jahren aufhalte, habe D. ausreichend Patienten, welche über ihn Auskunft erteilen könnten. Da er stets große Lust auf das Oberland gehabt habe, sei er bereit, sich bei ausreichender Provision und nach getanener Heirat auch für längere Zeit in Esslingen niederzulassen. Er bitte die Empf. um tröstliche Antwort.

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 42: Mart, Caspar an Bürgermeister und Rat Esslingen, 9.4.1517 = DS 17973: Dr. Werntzer, Stadtarzt zu Worms, habe den Verf. gebeten, für ihn an die Empf. zu schreiben und sie zu bitten, ihn als ihren Stadtarzt anzunehmen. M. habe sein Geschick seit etwa einem Jahr kennen und schätzen gelernt, deshalb bitte er die Empf., Werntzer als einen Landsmann [der Empf.?] aufzunehmen. Die Empf. sollten dem Boten mitteilen, wie ihre Haltung (gemut) in der Sache sei.


Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 47: Henninger, Hieronymus an Bürgermeister und Rat Esslingen, 1.6.1528 = DS 17975: Der Verf. hoffe, dass die Empf. ihm als einem gebürtigen Esslinger in diesen gefährlichen Zeiten das von ihm schon länger gewünschte, aber von den Empf. verweigerte Dienstverhältnis nicht weiter vorenthalten würden. Sollten sie aber insgeheim einen Unwillen gegen ihn hegen, sollten sie ihm bitte den Grund dafür offenbaren. H. wolle sich dann dafür verantworten, bitte aber einstweilen bei Gott, die Empf. wollten es nicht seine Kinder büßen lassen. Er schicke auch als Geschenk ein wohl begründetes Büchlein über den Zehnten, auf dass die Empf. diesen nach Gottes Willen und der Heiligen Schrift gemäß abschaffen wollten. Beste Wünsche zum Neuen Jahr. [Unterzeichnet als Stadtarzt von Bern im Üechtland.]

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 48: Henninger, Hieronymus an Bürgermeister und Rat Esslingen, 30.4.1532 = DS 17976: H. wiederholt inständig sein Bitten bei seinen „lieben hern und vettern“, ihn armen, dabei aber ganz gutwilligen und getreuen eingeborenen Esslinger und seine armen Kinder im Namen Gottes und der Heiligen Schrift gnädig anzusehen und ihm die gewünschte Stelle als Stadtarzt nicht länger zu verweigern. H. wolle sich für seinen Dienst geschickt machen, auch für den Fall, dass man ihn als Verkünder unseres Heilands Jesus Christus gebrauchen wollte. Er bitte, um die Sache zu verkürzen, dem Zeiger des Briefes die Auffassungen (mütte) der Empf. mitzuteilen. Sollte H.s Bitte jedoch abgelehnt werden, bitte er, [das folgende bleibt unverständlich:] an seine gnädigen Herren zu Bern [Anschluss?] Kind[er] und ihr mütterliches Erbe zu schicken. [Unterzeichnet als Stadtarzt von Bern im Üechtland.]

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 50: Gabler, Matthias an Bürgermeister und Rat Esslingen, 11.3.1529 = DS 17977: Dr. Matthias Gabler beurkundet, dass Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen ihn vom Datum dieses Briefs an für vier Jahre als ihren Stadtarzt bestallt haben. Er solle ihren Nutz und Frommen mehren, sie vor Schaden warnen, bei Feuer und in anderen Notlagen mit Wehr und Harnisch wie andere Bürger zum Marktplatz laufen und der Gemeinde, innerhalb ihrer Mauern, nach Kräften Hilfe leisten. Armen und Reichen der Stadt solle er als Arzt treulich mit Rat und Hilfe beistehen. Für das Besehen des Harns und einen daraus gezogenen Rat oder ein entsprechendes Rezept für die Apotheke solle er acht Pfennige nehmen. Sollte er aber einen ausführlichen schriftlichen ratschlag oder ein solches Rezept für die Apotheke ausstellen, stehe es den Parteien frei, das Arzthonorar festzulegen. Sollte einen Patienten länger in Behandlung nehmen und ihn aufsuchen, erhalte er für jeden Gang acht Pfenninge. Bei Honorarstreitigkeiten unterliege er dem Stab [Gewalt] seiner Herren und ihres Gerichts. Er werde ohne besondere Erlaubnis keine Nacht außerhalb der Stadt verbringen. Er solle die Apotheker fleißig beaufsichtigen und keinen davon bevorzugen, sondern Rezepte für alle Apotheken ausschreiben, idn die seine Patienten zu gehen wünschten. Er solle dsarauf achten, dass alle Arzneistoffe frisch seien und zum der Taxe gemäßen preis verkauft würden. Die Apotheken solle er jährlich oder bei Bedarf öfter im Beisein eines oder zweier Mitglieder des Stadtrates visitieren und rektifizieren. Den Hebammen solle er auf Bewscheid des Stadtrates mit seinem Rat zur Seite stehen. Er solle auch für die Einhaltung einer gültigen Arzneitaxe in den Apotheken sorgen (? dass die Tax […] zum gleichisten und gemacht und auffgericht wird). Dafür sollten er und die Seinen vier Jahre lang den gleichen Schutz durch seine Herren genießen wir jeder Bürger. Von Steuern und Abgaben solle er befreit sein, mit Ausnahme der „fron“ [Dienstableistung], die alle Bürger leisten müssten. Sollte er aber Güter im Bann und Steuerbereich der Stadt erwerben, solle er diese ebenso zu versteuern haben wie ein Bürger. Sollte er ein zünftiges Gewerbe ausüben wollen, habe er sich zuvor mit der entsprechenden Zunft zu einigen. Seine Herren sollten niemandem, es wären denn bewährte Doktoren der Medizin, die Praxis der „leib artzney“ in der Stadt zulassen. Auch dass der Apotheker sich als Ärzte betätigten, solle von ihnen unterbunden werden. Solange es seine körperliche Gesundheit zulasse, den Dienst auszuüben, solle er jährlich 38 rheinische Gulden dafür bekommen. Sollte er seinen Dienst wegen Krankheit nicht mehr ausüben können, hätten seine Herren das Recht, ohn seine Zustimmung an seiner Stelle einen anderen Stadtarzt zu bestallen und seien ihm keine Gehaltsauszahlung mehr schuldig. Die „Schau und urtail der aussetzigen“ solle er, soweit er dazu an gewiesen werde, ohen Schaden für die Empf. erledigen. Mit Korn und Wein dürfe er Handel treiben wie jeder Bürger. A. habe vor dem versammelten Stadtrat mit erhobenen Fingern einen Eid zu den Heiligen geschworen, all dies treulich einzuhalten, und sein gewöhnliches Sekretsiegel an diese urkunde gehängt.


Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 60: Plininger, Johann an Bürgermeister und Rat Esslingen, 27.5.1545 = DS 17974: Dem Verf. sei glaubwürdig berichtet worde, dass der Esslinger Stadtarzt Dr. Martin Stirmlin bei den Empf. zu Jacobi (25. Juli) um seine Entlassung (urlob) ersucht habe. Als ihr früherer Stadtarzt, welcher stets freundlich, ehrbar und zum Nutzen der Kranken in Esslingen gewirkt habe, bitte Pl., ihn und seinen Sohn bei der Suche nach einem Nachfolger vor anderen zu bedenken – wo doch auch der verstorbene Großvater (anher) seiner Frau und Urgroßvater seines Sohnes, Peter Henninger, zum Nutzen der Empf. und der ganzen Gemeinde tätig gewesen sei, ebenso wie jetzt Jörg Kron. Für das ihm gewährte Dienstgeld werde Pl. Auch seinen Sohn unterrichten und ihn so mit Gottes Hilfe zu einem geeigneten Nachfolger heranziehen für den Fall, dass Pl. versterben oder aus Gesundheitsgründen sein Amt nicht mehr selbst erfüllen können sollte. Pl. wolle seinen Sohn desweiteren auch doktorieren lassen.

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 61: Chümerlin, Jörg an Bürgermeister und Rat Esslingen, 1545 = DS 17982: Der Esslinger Bürgermeister Sachs habe unzweifelhaft auf Bitten seines Schwagers, des Ulmer ersten Advokaten Dr. Christoff T.s Anliegen mündlich dem Rat vorgetragen: Da ihr Stadtarzt Dr. Martin Stürmlin seinen Dienst aufgesagt habe und die Empf. folglich auf der Suche nach einem Nachfolger seien, bitte T. ihn vor anderen zu bedenken und als ihren Diener aufnehmen. Seinen Dienst wolle T. untertänig, gutwillig und freundlich erfüllen und sich keine Mühe oder Arbeit dabei ersparen: dies also sollte Herr Sachs bereits mitgeteilt haben, weshalb T. den Empf. weiteres Supplizieren hätte ersparen wollen. Damit sie aber seinen guten Willen – ungeachtet der Tatsache, dass ihm noch andere Stellungen angeboten worden seien – verspürten, wolle er seine Bitte hiermit nochmals schriftlich vorbringen. Inde, dEr bitte sie, kein Misfallen daran zu finden, dass er dies nicht persönlich tue.

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 65: Stirmlin, Martin an Bürgermeister und Rat Esslingen, 24.12.1549 = DS 17983: St. teile mit diesem Schreiben, das die Empf. heute von ihrem Boten überbracht bekämen, mit, dass er der Stadt Esslingen zwar nicht in dieser geringen Sache, aber in allen anderen und höheren billigen Angelegenheiten nach Kräften dienstwillig bereit gewesen sei. Da er aber durch seinen Dienst für die Empf. so hart verstrickt sei, dass er sich nur selten oder gar nicht um seine Haushaltung kümmern könne - weshalb man sich sorgen müsse, dass diese endlich ganz ins Verderben gerate -, sei er der tröstlichen Hoffnung, die Empf. würden ihn wegen seines Ausbleibens günstig entschuldigt sein lassen. [Im folgenden bleibt das genaue Verständnis unsicher:] Da er ohne gnädige Erlaubnis [wessen?] keine Stunde seinen Hof verlassen dürfe, könne St. den Empf. jetzt auch nichts Gewisses [über den Termin seiner Rückkehr?] in Aussicht stellen. Er würde aber gerne wissen, ob ihm [weiterhin] so viel Zeit [für die Erledigung seiner Angelenheiten?] vergönnt werde, dass er dem Willen der Empf. entsprechen könne. Er werde auch nicht, wie es der Wunsch der Empf. gewesen sei, seine Rückkehr ein oder zwei Tage vorher ankündigen können, sondern bitte darum, ihn aufgrund der genannten Gründe [auch so] günstig zu entschuldigen. Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 66: Gabler, Venerandus an Bürgermeister und Rat Esslingen, 16.11.1548 = DS 17979: Früher, als G. noch auf dem [Hohen-]Asperg gedient habe, sei der frühere Bürgermeister Antoni Fleyner an ihn herangetreten und habe ihm mitgeteilt, dass der [Esslinger] Rat willens sei, ihn, sollte Dr. Steffan Has nicht länger ihr Stadtarzt bleiben oder sie ihn nicht länger behalten wollen, vor anderen als seinen Nachfolger zu bestallen. Da Dr. Steffan (wie G. meine, verstanden zu haben) jetzt fortgegangen sei und für den Fall, dass der ehrsame Rat G. noch günstig gesinnt sei, sehe sich G. verplichtet und wäre auch willig und geneigt, wegen der vielen an ihm verübten Wohltaten, diesen Dienst zu übernehmen. Er selbvst könne sich leider nicht persönlich nach Esslingen begben, da er zur Stunde durch einen reitenden Boten zur Priorin von Kirchhain [Kirchheim am Ries] ans Krankenbett gerufen worden sei und nicht wisse, wann er von dort zurückkehren werde. Er bitte die Empf., ihm dies nicht zu verargen, sondern ihn einer Antwort für würdig zu erachten. Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 67: Med. Fakultät Tübingen an Bürgermeister und Rat Esslingen, 28.4.1545 = DS 17978: Kürzlich habe ihnen ihr lieber Freund, der hochwürdige Dr. med. Venerandus Gabler mitgeteilt, daass er bei den den empf. ein Anliegen vorzubribgen habe und sie unter Verweis auf die zeit, die er Mitgleid ihrer Fakultät gewesen sei, um eine Interzession (fürschrifft) gebeten. Dazu seien sie um der Wahrheit willen und zur Beförderung desselben gerne bereit, weshalb sie kraft dieses Briefes bekennten, dass Dr. Venerandt Gabler seit etlichen Jahren an ihrer Fakultät ehrbar und redlich gehalten und es durch fleißiges Kompilieren und Studieren in der Medizin soweit gebracht habe, dass sie ihm auf ein strenges Examen hin öffentlich den Grad des Doktorats der Medizin verliehen hätten. In den zwischenzeitlich vergangenen knapp vier Jahren habe er solche Aufrichtigkeit und Ehrbarkeit gezeigt, dass sie ganz geneigt seien, ihn weiter zu fördern. Die Empf. bitte man, Dr. Venerandus seiner Ehrlickeit, seines Fachwissens und dieser Fürbitte wegen, günstig aufzunehmen.

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 70: Gabler, Venerandus an Bürgermeister und Rat Esslingen, 21.12.1548 = DS 17980: Dr. med. Venerandus Gabler beurkundet, dass Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Esslingen für zwei Jahre als ihren Stadtarzt bestallt haben. Er mit Frau, Kindern und Dienern haushäblich in ihrer Stadt sitzen, ihren Nutzen mehren und Schaden von ihnen wenden, Armen und Reichen der Stadt treulich mit Rat und Hilfe beistehen. Für das Besehen des Harns und seinen Rat, sei er mündlich oder sei es ein Rezept, solle er von den Bürgern nicht mehr als ein Plaphart nehmen, von Auswärtigen, was er bekommen könne. Sollte er ein schriftliches Rezept speziell für jemanden ausstellen (jemandem in die apoteckhen schreiben) oder ihm schriftlich einen Rat erteilen, erhalt er dafür einen Batzen. Für einen „treffenlichen und großen“ Ratschlag, also etwa ein Gesundheitsregimen oder wenn er einen Kranken inb der Stadt oder Vorstadt persönlich aufsuchen müsse, solle es sich mit geziemender Belohnung begnügen und für den ersten Gang fünf Schilling und für jeden folgenden einen Böhmischen nehmen. Zu Zeiten der Pestilenz solle er für jeden folgenden Gang, wenn man ihn rufe, zwei Plaphart und nichts weiter nehmen. Zu Zeiten der Pestilenz solle es aber G. überlassen bleiben, ob er die Krnake n perönlich aufsuche oder den verordneten Wundärzten guten Unterricht zum rechten Aderlassen oder anderem gebe. Die Stadt dürfe er aber nicht verlassen, sondern müsse darin für Rat zur Verfügung stehen. Sollte er Kranke zur Behandlung täglich oder [besonders] oft besuchen müssen oder sollten auswärtige Kranke ihn zu sich rufen, „darumben soll und mag mit mir zimlicher gestalt außkhommen“ [? darüber solle von Fall zu Fall entscheiden werden]. Schwangere Frauen in Kindsnöten, die nach ihm verlangten, solle er unverzüglich aufsuchen. Die Hebammen solle er unterweisen und den Armen ohne alle Belohnung [ärztlichen Rat erteilen], ebenso den Armen im Spital, Blattern- oder Seelhaus. An der Besichtigung der Sondersiechen solle er sich gemeimsam mit den dazu Verordneten aus dem Rat und den geschworenen [Wund-]Ärzten wie von Alters her üblich und ohne jede Besoldung beteiligen. Er solle die Apotheken fleißig beaufsichtigen, dass sie stets mit frischen unverlegenen Arzneimaterialien versorgt seien, sie, wann immer es ihm aufgetragen werde, visitieren und die Einhaltung der Arzneitaxe überwachen. Er solle sich mit den Apothekern nicht gemein machen und keine Entlohnung oder einen Gewinnanteil von ihnen nehmen. Jeden Missbrauch in den Apotheken solle er dem Bürgermeister und Rat anzeigen und ihnen, besonders wenn er darum nachgefragt werde, seinen treulichen Rat erteilen. Was er in der Zeit seiner Bestallung an liegenden Güter erwerben werde, dann solle er es ebenso zu versteuern haben wie ein Bürger. Sonst aber solle er von allen Dienstbarkeiten, Wacht[geld], Ämtern und Beschwerden [Abgaben] befreit sein und mit Wein und Korn wie jeder Bürger ohne Nachteil Handel treiben dürfen. Den Zünften solle er an ihren hergebrachten Gerechtigkeiten keinen Eingriff tun. Und da er nicht als Bürger bei ihnen wohnen werde, solle er seine liegenden Güter wie andere Bürger, die von hier wegzögen, binnen Jahresfrist verkaufen oder veranzahlen [? verpachten]. Wenn in der Zeit seiner Bestallung kriegerische Akte (sturm und feindsgeschwatz) gegen die Stadt vorkämen oder die Stadt belagert werden sollte, solle er sich mit den Bürgern mit seiner Wehr auf dem Markt einfinden und abwarten, helfen und tun, was andere Bürger auch täten. In der Zeit seiner Bestallung solle er ganz der Gewalt und der Gerichtsbarkeit der Stadt unterliegen. Er solle ihren Nutzen und ihre Ehren mehren und sie vort Schaden warnen. Er solle keine Nacht ohne Erlaubnis des Bürgermeisters außerhalb der Stadt verbringen. Dafür sollen ihm Bürgermeister und rat durch ihre gemeinen Ungelter 60 Gulden gemeiner Landeswöhrung aus dem Neuen Haus reichen lassen. Ihn und seine Frau, Kinder und Diener sowie sein Hab und Gut sollten sie treulich schützen beschrimen wie ihre Bürger, ohne Gefährde.

Darüber hätten ihm seine Herren dieses Revers [!?] mit ihrem Siegel gegeben. Zur Beurkundung habe er den Brief seinem gewöhnlichen Petschaft besiegelt und mit eigener Hand unterschrieben.

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 71: Gabler, Venerandus an Bürgermeister und Rat Esslingen, 21.3.1549 = DS 17981: G. habe die Kopie seiner Bestallungsurkunde in Empfang genommen und sie neben seinen ganzen Geschäften durchgelesen. Er sei mit allen Punkten voll einverstanden außer einem Artikel: „Und in der zeytt der gemainen regirenden pestilens zu einem ieden burger, wo er erfordert, zuogen etc.“ Dies diene nicht nur G., sondern der ganzen Bürgerschaft zum Nachteil, denn die tägliche Erfahrung lehre, dass eine Person, die zu allen pestilenzischen kranken hingehen sollte, dass eine person dadurch nicht infiziert werden und in diese oder eine andere schwere Krankheit fallen sollte. Sollte nun aber der Doktor gemäß dem genannten Artikel zu allen Kranken hingehen und dadurch krank werden, was könnte er dann noch Nützliches ausrichten – so wie es zuletzt G.s dahingeschiedenem Verwandten (vetter) Mathis Gabler widerfahren sei? So sei ersichtlich, dass es besser wäre, G. nicht an diesen Artikel zu binden, sondern die Kranken im Falle der Pestilenz dem dazu verordntene Scherer oder Wundarzt angeben würde, wie er die Kranken zu behandeln und sie zur Ader zu lassen habe (wie sich G. hiermit anbiete zu tun). Für die Kranken sei es nicht weniger nutzbringend, wenn ein Schrer sie so behandele, als wenn der Doktor persönlich sie besuche. Daneben könne der Doktor umso fleißiger über alle Kranken nachdenken und ihre Krankheit studieren, wenn er selbst bei Gesundheit bleibe. Auch sollten die Empf. bedenken, welche Beschwernis es für die übrigen Kranken darstellte, wenn sie der Doktor aufsuchte, nachdem er bei den Pestkranken gewesen sei. G. bitte die Empf. diesen Bericht günstig aufzunehmen, nicht allein G.s Person, sondern das Wohlergehen der ganzen Bürgerschaft zu bedenken und den Artikel in G.s Sinne abzuändern. Im gegenzug verspreche er treue Pflichterfüllung gegen Arme und Reiche, so dass keine Anlass zur Klage entsehen möge.

Bestand Reichsstadt, Faszikel 81, Nr. 75: Leonhard Fuchs an Johann Sachse, 14.6.1551 = DS 17984: zusammen mit den übrigen Doktoren ihrer fakultät habe F. vor einigen Wochen eine Fürschrift [Interzession] für Dr. Georg Pistor an den ehrsamen Rat der Stadt Esslingen geschickt. Doch habe Pistor entdeckt, dass Missgünstige etwas bei dem gedachten Rat gegen ihn vorgebracht hätten, um ihn – doch mit der Unwahrheit! – zu verkleinern und sein Vorhaben zu behindern. Deshalb habe Pistor F. gebeten, mit dieser Fürschrift bei den Empf. für Pistor zu intervenieren. Da sich Pistor in seiner Zeit in Tübingen habe wohl, redlich und wie es sich gebühre gehalten, fleißig studiert, wie es ja auch das Zeugnis der med. Fakultät ausweise, habe F. ihm seinen Wunsch nicht abschlagen können. Deshalb sollten sich die Empf. Dr. Georg im Namen der Fakultät und insbesondere durch F. selbst besonders empfohlen sein lassen, er habe seine Examina wohl und recht bestanden und ein ehrbares Leben geführt. Wenn F. meinte, die Stadt Esslingen wäre mit Pistor als Arzt nicht gut versehen, würde er dies nicht schreiben. Wenn über ihn berichtet werde, wie Pistor F. gesagt habe, er habe die Prüfungen nicht in vollem Umfang bestanden und deshalb auch danach noch weiter Vorlesungen hören müssen, so halte F. dies für gänzlich unwahr. Wer so etwas über Pistor sage, werde wohl selber davon betroffen gewesen sein. Pistor sei ein guter und frommer armer Geselle, der eine ehrbare hausfrau und viele Kinderlein habe, weshalb F. [der selbst kinderreich war] besonders geneigt sei, sich für ihn einzusetzen. F. sei sich sicher, es gebe andere Bewerber, für die das Gegenteil gelte, doch wäre der Rat mit diesen schlecht versehen! Er bitte die Empf. auch, sie wollten es Dr. Georg nicht verargen, dass er zuletzt etwas entschiedener um eine Antwort gebeten habe, denn es seien jetzt teure und herbe Zeiten, und er müsse hart auf jeden Pfennig schauen. F. wünschte sich, dass Pistor bezeiten an einen Ort komme, an dem er sich und seine Kinderschar stattlicher erhalten könnte. F. sei guter Zuversicht, der Empf. werde auf dieses Fürbittschreiben hin das Beste für Dr. Jörg tun, damit er vom ehrsamen Rat als Stadtarzt angenommen werde.

Sonstige Hinweise, Notizen