Gregorius Fabricius
| GND-Nummer(n) | Datensatz nicht vorhanden oder nicht recherchiert |
| Namensvariante(n) | Gregor Fabricius |
| Geburtsdatum | Geburtsdatum nicht bekannt |
| Geburtsort | Lützen (Sachsen) |
| Sterbedatum | Sterbedatum nicht bekannt |
| Sterbeort | Sterbeort nicht bekannt |
Vita
Im 16. Jahrhundert bekommt Öhringen einen Stadtarzt, der parallel dazu die Tätigkeit eines Leibarztes ausübt. Er wird vom Gesamthaus Hohenlohe angestellt, wohnt in Öhringen und übt auch von dort seine Arbeit aus. Stadtarzt in Öhringen (1554, 1564) und Leibarzt in Öhringen (1554, 1564). Zu seinen Pflichten gehört auch die Überwachung der Öhringer Apotheke. Als Besoldung erhält er ein Kanonikat des Öhringer Stiftes. Sollte er vor Ablauf der 8 Jahre sterben, darf seine Frau noch 2 Jahre frei in Öhringen wohnen, sollte dem Arzt vor Ablauf der Frist gekündigt werden, so gilt für ihn das gleiche Recht. Es besteht für die Grafen allerdings eine vierteljährliche Kündigungsfrist, für den Arzt aber nicht. Lt. DNB ist er belegt für die Jahre 1561-1564.
Literatur
- PND
- Schumm 1964, 14f.