Stadtarchiv Weißenburg in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeine Informationen ==
== Allgemeine Informationen ==


stadtarchiv@weissenburg.de
Stadtarchiv Weißenburg


Neues Rathaus


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Marktplatz 19


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91781 Weißenburg i. Bay.


91781 Weißenburg i. Bay.
Email: stadtarchiv@weissenburg.de


Öffnungszeiten


=== Öffnungszeiten ===
Mo-Do: 8-12, 14-16 Uhr  
Mo-Do: 8-12, 14-16 Uhr


Fr: 8-12
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mail vom 20.12.2010:
Ansprechpartner


Private Fotoaufnahmen sind im Stadtarchiv Weißenburg nicht gestattet. Weil wir außerdem ein kleines Archiv mit bescheidener Ausstattung sind, können Fotoaufträge nur in beschränktem Umfang übernommen werden. Hier muss ich Sie bitte, Ihre Mitarbeiterin anzuweisen, nur das unbedingt Notwendige in
Reiner Kammerl, Stadtarchivar
Auftrag zu geben.


Lt. Mail vom 20.12.2010 sind „private“ Fotoaufnahmen [das gilt ausdrücklich auch für uns! TW] im Stadtarchiv Weißenburg nicht gestattet. Weil wir außerdem ein kleines Archiv mit bescheidener Ausstattung sind, können Fotoaufträge nur in beschränktem Umfang übernommen werden. Hier muss ich Sie bitten, Ihre Mitarbeiterin anzuweisen, nur das unbedingt Notwendige in Auftrag zu geben.






=== Ansprechpartner ===
== Sichtung 7.-9.6.2011 durch TW == '''abgeschlossen'''; Angaben unten wie in: AKA_Archive_StadtA_Weißenburg. doc (dort Vollregesten sowie weitere detaillierte Hinweise zu Nicht-Ärztebriefen)


Reiner Kammerl, Stadtarchivar




=== Sichtungen ===
== Literatur ==
Ley, Hans: Geschichte des Wildbades in Weissenburg i. B. Vortrag gehalten im Altertums-Verein in Weissenburg in Bayern am 16. Februar 1906, Weißenburg: Meyer, 1906. (38 S.): KOPIE


Brief des Stadtarchivars vom 13.12.2010 s. Ordner Weißenburg; mit Auszug der Gruppe "Medizinalwesen"
Darin: Badehaus erbaut 1538, 15 Badestuben für je 2-4 Personen, separierte Badestube für angesehene Badegäste (6); das Wasser aus dem Brunnen wurde hochgepumpt und erwärmt, Badesaison war, je nach Witterung von April / Mai bis September / Oktober und wurde öffentlich verkündet (s. 1049); zu Rosa (7): ND, wohl auf eigene Kosten: Nürnberg: Georg Leopold Fuhrmann, 1613; Edition des Schreibens vom 22.4.1612 (7 f.); zu Rosas Badbeschreibung: 9-12; auch zum Trinken geeignet (11), Notwendigkeit, einen Arzt hinzuzuziehen (12); Interzessionen 1612-1636 (13), Wildbadordnung vom 8.4.1614 (13 f.);  Mercklein und seine Badeschrift (15-17); Altdorfer Dissertation von Georg Friedrich Höchstetter (1686-1729) aus dem Jahr 1710, 1720 gedr. in dt. Übersetzung (27-31) Badeshrift des Arztes Georg Zacharias Doederlein [!TW] von 1720 (31); zu Wildbadbuch (31 f.) KOPIE




== Bestände ==
== Bestände ==
 
Lt. Schreiben von Stadtarchivar Reiner Kammerl vom 13.12.2010 (s. Ordner Weißenburg); mit Auszug der Gruppe „Medizinalwesen“: keine Ärztenachlässe, keine Korrespondenzen vor 1700, keine Personalbestände
 
Gruppe „Medizinalwesen“: s. KOPIE im Ordner Weißenburg - die Bestände sind durch Kassation heute lückenhaft; per Mail vom 17.12.2010 habe ich [TW] nachgefragt, welche Akten heute noch auffindbar sind; Antwort vom 20.12.10:
• 1045: (Interzessionen um unentgeltliche Badbenutzung, 1583-1629, 1636)
• 1046: (Johann Rosa: Beschreibung des Windbades, 1612)
• 1047: (div. ärztl. Schreiben über die Heilkräfte des Bades, 1611-1613) [; dazu]
• 1049: (Eröffnung des Wildbades mit Badeordnung, 1589-1643)
• 1050: (Stellengesuch von Dr. med. Nikolaus Eberhard Winkler, 1622)
• 1276: (Gesundheitszeugnis von 7 Ärzten für Hans Statler, 1572)
• 3206a: (Brunnen in Weißenburg, 1541-1791) - VERLUST
• 4341: (ärztl. Attest wegen Lepra für Kunig Scherlin, 1595) - VERLUST
• 4577: (Supplikationen wegen Apotheken, 1630)
• 5336: (Sondersiechen, 1624)
• 5428 (Vitus Roth: Schrift über die Heilkraft des Wildbades, 1604)
• 562b: (Kloake, 1698)
• 691: (Eröffnung des Wildbades, Gebrauch durch fürstliche Personen, 1631-1653)
• 9708: (Kochbrunnen, 1541)
• 9715: (Georg Albrecht Merklin: Memorial von Stadtarzt zur Verbesserung des Wildbades, 1690)
• 11073: (Akt über das Badewesen, 1482-1599) - VERLUST
• 11073: (Gesuch um kostenlose Wildbadbenutzung)
• 11073a: (Wildbadbuch, 1663-1831) [Gästebuch: heute im Reichsstadtmuseum Weißenburg]
• 11144: (Ärzte und Bader: Klagen, Vorschriften, Rezepte, 1442-1616)
• 11213: (Weißenburger Hebammen, 1482-1579)
• 11311: (Pestmittel, 1582)
• 11816: (Kontagion: Instruktionen, ein Attest, 1679)
 
Findmittel: Reichsstadtakten II (Ordner): 8. Bittgesuche und Bewerbungen (S. 61-[72]: häufig nur Aktennummer und „Supplikationen“ plus Laufzeit), daraus zusätzlich gesichtet:
 
• 7243: (Bittschriften - „Supplikationes“ - an den Stadtrat um Stellen u. Stipendien, insbesondere Steuerermäßigung etc., auch von mehreren Schutzjuden, 1640 [?])
• 10996: (Dr. Christoph Eder – wegen Anschuldigungen durch Michael Scherzer, Sohn seines Schwagers, Spitalprediger zu Uffenheim, o.D.)
 
 
== Briefe  ==
 
562b: (Kloake, 1698)
div. Schreiben von „Nachbar“ Joachim Christ Benzenen [?] an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Hilpoltstein, 1698: wegen der Kloake an Martin Bößwillibaldi Behausung, 562c: dito, 1705 = Kein Arztbrief
 
 
691: (Eröffnung des Wildbades, Gebrauch durch fürstliche Personen, 1631-1653)
 
Wildbadordnung, 8.4.1614, 1 S.: verboten wird u.a., das Heilwasser in andere Häuser zu führen, s. Edition bei Ley 1906, 13 f.
 
Mitteilungen über die [jährliche] Wiedereröffnung des Wildbades (ohne Adressat): 1) „Actum & Pulicatum in Senatu“, 2.9.1631; 2) desgleichen 5.4.1644; 3) desgleichen 2.4.1646 (Entwurf); 4) desgleichen 17.4. [o.J.]; 31.3.1649; 5) 14.4.1650 ; außen von anderer Hand: „mutatis mutandis 1651] = Keine Ärztebriefe
 
Schreiben von Bürgermeister und Rat Weißenburg an die „Fürsten Wittib“ [Pfalzgräfinnenwitwe Maria Dorothea], 11.5.1633
 
Schreiben von Bürgermeister und Rat Weißenburg an die „Fürstin zu Hilpoltstein“ [Pfalzgräfinnenwitwe Maria Dorothea], 11.5.1633
 
Schreiben der Pfalzgräfin-Witwe bei Rhein, Dorothea Maria an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Hilpoldtstein (Hilpoltstein), 19.5.1633; Ed. bei Ley 1906, 14 f.
 
Schreiben der Pfalzgräfin-Witwe bei Rhein, Dorothea Maria an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Hilpoltstein (Hilpoltstein), 23.4.1612; Ed. bei Ley 1906, 14
 
Interzession von Pfarrer Bartholomäus Brunacker, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Bälzheim (?), 22.9.1652: Interzession um unentgeltliche Badbenutzung für Caspar Hützlinger; ähnlich:
 
 
1045: (Interzessionen um unentgeltliche Badbenutzung, 1583-1629, 1636)
 
von Vögten, Pflegern, Verwaltern, Bürgermeistern und Stadträten, Gegenschreibern, Kastnern, Mitbürgern, Pfarrern an Bürgermeister und Rat Weißenburg; darin auch:
 
Dr. med. Philipp Jacob Christmann (g) an Rat (e); Weißenburg (e), O.D.; pe, dt., 3 S.; Außen: „Herrn D. Christman Medicus Bitt umb besserung der besoldung“; Eingangsvermerk „29. Aprilis Anno 1614“. C. bittet um Aufbesserung seiner Besoldung als Stadtarzt. = DS 4615
 
Dr. med. Philipp Jacob Christmann (g) an Veit Roth (g); Weißenburghk (Weißenburg), 27.4.1614; pb, dt., 2 S.: C. bittet den Empf. persönlich um Unterstützung seiner Supplikation [vom 29.4.1614]. = DS 4616
 
 
1047: (div. ärztl. Schreiben über die Heilkräfte des Bades, 1611-1613)
 
Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Amberg, 28.2.1613 (gb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk „2. Martij A[nn]o 1613. D. Rosa Badts beschreibung“, R. übersendet seine in 400 Exemplaren gedruckte Beschreibung des Heilbades. Ein Dankschreiben von Bürgermeister und Rat von Weißenburg vom 4.3.1613 über den Erhalt der 400 Exemplare liegt dem Akt bei. = DS 4617
 
Bürgermeister und Rat Weißenburg (g) an D. Rosa (g), Amberg <Zielort>, 12.2.1613 (gb, dt., 3 S.), Kopie:  = DS 4620
 
Bürgermeister und Rat Weißenburg (e) an D. Rosa (g), Amberg <Zielort>, 1.12.1612 (gb, dt., 3 S.) = DS 4621
 
Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 26.3.1613 (bb, dt., 1 S.): Außen Eingangsvermerk: „28. Martij A[nn]o 1613. H. D. Rosae Danckschreiben die 20 Goldgulden Verehrung betr[effend].“ = DS 4623
 
Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 27.2.1613 (gb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk: „2. Martij A[nn]o 1613. Wildtbadts beschreibung…“; R. bestätigt den für den 22. April angeordneten Druck der Weißenburger Wildbadbeschreibung. Beiliegend ein Zettel über seine Auslagen, in der Summe 28 fl. 48 kr. (dazu Ley 1906, 7)  – FOTO; beiliegend weiterhin die Quittung des Amberger Buchdruckers Michael Forster: Er habe am 22. Februar [1]613 auf Anweisung von Herrn Johan[n] Rosa 500 Exemplare der Wildbadbeschreibung für die Stadt Weißenburg gedruckt und dafür 24 fl. 30 kr. in bar in Empfang genommen. Unterzeichnet: „Michael Forster Churf. buchdrucker in Amberg“. = DS 4624
 
Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 16.2.1613 (gb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk: „17. Febr: A[nn]o 1613. H. D. Rosa schreibt wegen […] fertigung und truckung der wildbadtsbeschreibung“. = DS 4625
 
Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 20.11.1612 (gb, dt., 4 S. + 1 S. P.S.): Außen Eingangsvermerk: „1. Decembris A[nn]o 1612. Herr D. Rosa uberschickt die deduction oder beschreibung des wildbadts.“ FOTO = DS 4626
 
Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 11./21.3.1612 (gb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk: „13. Martij A[nn]o 1612. H. D. Rosa erbeut sich das waldbad probiren zuhelffen“. FOTO = DS 4628
 
Joh. Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 11.3.1612 (gb, dt., 1 S.): Außen Eingangsvermerk: „12. Martij A[nn]o 1612. H. D. Rosa schreiben wegen des waldbadts.“ = DS 4629
 
„Johan. Rosa D. unnd bestalter Physicus alda [Amberg]“, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 30.08.1611, (bb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk: „6. 7bris A[nn]o 1611. H. D. Rosa Medicus zu Amberg bericht zergrunden waldbadts alhier“. = DS 4630
 
Johan. Rosa D. / Joachim Camerarius, D. / Albert Menzelius, D. (g), an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), Weysenburgck (Weißenburg), 22.4.1612, (gb, dt., 5 S.). FOTO = DS 4631; derselbe Brief wie?
 
Johan. Rosa D. Medicus Ambergensis /Joachim Camerarius, D. Medicus Normembergensis / Albert Menzelius, D. Medius & Professor Ingolstadiensis (g), an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), Weissenburg (Weißenburg), 22.4.1612, (gb, dt., 3 S.). Außen: „Bedenken über hiesiges Wildbad von D. berühmten auswärtigen Medicis. 1622 [!].“ FOTO - Edition: Ley 1906, 7 f. Die hs. „Kurtze und Wahrhafftige Beschreibung deß Heylsamen Brunnen vnnd Wildbades inn des H: Römischen Reichs Statt Weissenburg am Norggau“ (39 S.) der drei Medici von 1612 findet sich im Stadtarchiv Weißenburg unter der Signatur 1046 in zwei Exemplaren. Dazu Ley 1906, 9-12. = DS 4631
 
Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), an Joachim Camerarius, Nürnberg, Weissenburg (Weißenburg), 2.12.1612, Kopie (gb, dt., 3 S.): = DS 4632
 
„RD“ (Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), an Joachim Camerarius, Nürnberg, Weißenburg (Weißenburg), 26.1.1613 (gb, dt., 1 S.) = DS 4633
 
Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 12.2.1612 (gb, dt., 2 S.); Außen Eingangsvermerk: „16. Febr. Anno 1612. H. D. Camerarius erbeut sich das wildtbadt probiren zuhelffen.“ = DS 4634
 
Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 29.2.1612 (gb, dt., 1 S.); Außen Eingangsvermerk: „1. Martij A[nn]o 1612. H. D. Camerarius benent zu probieren des wildtbadts denn 19 Aprilis A[nn]o 1612.“  = DS 4635
 
Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 18.12.1612 (gb, dt., 2 S.); Außen Eingangsvermerk: „24. Decemb. A[nn]o 1612. H. D. Camerarius uberschickt die wildtbadts beschreibung.“ = DS 4636
 
Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 27.1.1613 (gb, dt., 1 S.): = DS 4637
 
Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 10.2.1613 (gb, dt., 1 S.); Eingangsvermerk: „12. Febr. A[nn]o 1613“. Die ihm zugeschickte „Deduction“ des Weißenburger Wildbads aus der Feder von Dr. Rosa finde die Billigung von C. und ebenso die von Dr. Menzelius. Bis hierher Teiledition in Rosa 1613, S. 1  - [Beiliegend finden sich auf einem Zettel die beiden alternativen Titeleien] . 
 
 
+++ = DS 4638; #####
 
 
Philippus Menzelius, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Ingolstatt (Ingolstadt), 7.2.1612 (gb, dt., 1 S.); Eingangsvermerk: „30. Ian. [a.St.] A[nn]o 1612. Wildbad betr.“: Dem Schreiben der Empf. entnehme M., dass sie gewillt seien, die Wirkung des am Ort vorhandenen Brunnens oder Wildbades und der [im Wasser] enthaltenen Mineralien durch verständige Medici probieren und erforschen zu lassen – welches wahrhaft ein sehr löbliches und christliches Vorhaben sei, das zum Nutzen und zur Wohlfahrt vieler Menschen dienlich wäre. Es sei nötig, solche Wasser wegen ihrer starken Wirkung fleißig zu „unterschaiden“, wie und wann sie zu welchen Krankheiten tauglich oder untauglich, heilsam oder schädlich seien. Neben lange währender Observation eigne sich dafür, zu passender Zeit, am ehesten ein Gutachten, für das die Empf. leicht aus Nürnberg, Augsburg oder Nördlingen erfahrene Medici zu sich rufen könnten. Der Verf. selbst sei seines Alters und seiner Leibsblödigkeit wegen nicht mehr im Stande, eine solche Reise anzutreten. = DS 4639
 
Albrecht Menzel / Albertus Menzelius, Med. D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Ingolstat (Ingolstadt), 29.3.1612 (gb, dt., 1 S.); Eingangsvermerk: „13. Martij [a. St.] A[nn]o 1612. Albertus Menzelius erklert sich wegen des wildbadts“. Die Empf. hätten in einem Schreiben ihre Absicht bekundet, etliche Medici zu sich zu rufen, um am 29. April [1612] das Weißenburger Wildbad und sein Heilwasser auf seine Mineralien und seine Heilkraft hin zu untersuchen. Das sich sein Herr Vater [Philipp Menzel], an den man in dieser Sache geschrieben habe, [am 7.2.1612] altersbedingt habe entschuldigen lassen, biete sich der Verf. bereitwillig an, sich – unangesehen der öffentlichen Vorlesungen, Purgationes usw., die dann [am folgenden Tag] gleich wieder anfingen - am 29. April gegen Abend in Weißenburg einzufinden, um gemeinsam mit den anderen Ärzten alles Notwendige vorzunehmen. = DS 4640
 
Albrecht Menzel, Med. D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Ingolstatt (Ingolstadt), 11.1.1613 (gb, dt., 2 S.); Eingangsvermerk: „2 / 12 Januarij A[nn]o 1613“. Gute Wünsche zum Neuen Jahr; die ihm zugeschickte „Deduction“, die Dr. [Johann] Rosa mit Fleiß zusammengetragen habe, finde M.s Billigung und werde dem Weißenburger Wildbad großen Zulauf (Zuegang) verschaffen. M. wünsche [nach dem Druck] ein Belegexemplar oder zwei oder drei davon. Wegen dringender Geschäfte habe er nicht die ganze Schrift durchlesen können, könnte dies bei Bedarf aber binnen zwei oder drei Tagen nachholen. = DS 4641
 
Albertus Menzelius / Albrecht Menzel, Med. D. et Professor ordinarius, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), Ingolstadii (Ingolstadt), 2.1.1613 (gb, lat., 1 S.); M. gibt seine Imprimatur zu der Beschreibung des Weißenburger Wildbades durch Dr. med. Johann Rosa, Physicus der kurpfälzischen Stadt Amberg: Die Beschreibung [an deren Zustandekommen M. selbst beteiligt war] sei seiner Einschätzung nach des Druckes und Lichtes der Öffentlichkeit überaus würdig, sehr erfreulich zu lesen und für allen Besucher des Bades und ihre Gesundheit äußerst nötig. Edition in Rosa, S. 2- „Acuratam hanc et eruditam Thermarum Vveissenburgensium descriptionem a Cl. viro Dn. Joanne Rosa Philosophiae et Medicinae Doctore peritissimo, nec non Palatino Electoratus Civitatis Ambergensis Physico ordinario etc. pronuper concinnatam vidi legique. Quam proinde non solum typis et luce publica dignissimam, sed et lectu tum iucundissimam tum omnibus iis pernecessariam arbitror, quorum valetudo harum Aquarum usum exigit.“ = DS 4642
 
Albrecht Menzel, Med. D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Ingolstat (Ingolstadt), 3.4.1613 (bb, dt., 1 S.); Eingangsvermerk: „praesentirt den 25 Martij [a. St.] A[nn]o [16]13“. M. bedankt sich für die ihm [als Gutachter des Weißenburger Wildbades] verehrten zwölf Goldtaler und die beigelegten 24 Exemplare von Dr. Rosas „Deduction“ des Wildbades, welche er erhalten habe. = DS 4643; dazu Ley 1906, 7.
 
 
1049: (Eröffnung des Wildbades mit Badeordnung, 1589-1643)
 
Zwei Entwürfe für Schreiben des Rates (?), (1 S.), 14.#. 1636 u. 21.8.1643
 
 
1050: (Stellengesuch von Dr. med. Nikolaus Eberhard Winkler, 1622)
 
Nicolaus Eberhardt Winckler, Medicinae Doctor (g) an Dr. jur. Veit Rhott / Vitus Roth (s. unten 5428), Syndicus von Weißenburg (g), Feuchtwangen (Feuchtwangen), 5.11.1612 (sg, dt. 3 S.); Außen Eingangsvermerk: „7. 9bris A[nn]o 1612. Herr S: Nicolauß Eberhardt Winckler von Feuchtwang […] wegen deß Physicats“. = DS 4645
 
 
1276: (Gesundheitszeugnis von 7 Ärzten für Hans Statler, 1572)
Nürnberg, 1.4.1572, (uk, dt., 1 S.); Gedruckte Papierurkunde, sieben aufgedruckte Papiersiegel: Heinrich Wolff, Paulus Weller, Justinus Müller, Johann Schenck, Georg Palm, Georg Rucker und Volcherus Coiter, Doktoren der Medizin und geschworene Leibärzte des Rates und der Stadt Nürnberg bekennen durch den vorliegenden Brief, dass [der nun folgende Name wurde hs. eingetragen] Hanns Statler von Weissenburg vor ihnen erschienen sei, um sich besichtigten zu lassen, ob er mit der Krankheit des Aussatzes beladen sei oder nicht. Man habe ihn ordentlich und fleißig besichtigt. Daraufhin erachte man ihn derzeit nicht für aussätzig, sondern mit der „Seuch der Frantzosen verunrainet“. Diese sei zwar abscheulich und zu fliehen, doch solle er deswegen nicht [wie die Leprösen] von der Gemeinschaft der Menschen abgesondert werden. Dessen zur Urkunde haben die eingangs genannten Ärzte ihre „gewönliche Betschaft herunter gedruckt“ [die sieben Papiersiegel der urkundenden Ärzte folgen nach dem Datum]. = DS 4646
 
 
 
4577: (Supplikationen wegen Apotheken, 1630)
Supplikation von Alexander Döderlein d.J., Apotheker, an Rat, 1630
 
Verzeichnis „Specificirte Wahren, so in ein Apotheke gehörig“ von Alexander Döderlein d.J., 1630
 
Brief von Alexander Döderlein d.J.; Eingangsvermerk: 6.10.1630
 
„Gründtlich unnd Rechtmässige Ableinung Annexa petitione, Alexander Döderleins, deß Jüngeren Burers alhier Contra Herrn Alexander Döderleins deß Eltern Rhattsverwanten undt Apotheckers, auch alhier jüngst eingegebener vermeinter Clag und gegen antwort; Bearbeitungsvermerk: 29.3.1631
 
Brief von Alexander Döderlein d.Ä.; Bearbeitungsvermerk: 25.2.1631
 
Jeremias Sturm, MD (g) an Rat Weißenburg (g); (dr., 3 S.), Weißenburg (e), o.D.; Außen Eingangsvermerk: „2 Martij Anno 1631“: Bedenken wegen der Apotheken. FOTO = DS 4647
 
Mehr Schreiben von Alexander Döderlein d.Ä, 1628
 
Apothekereid, O.D., 2 S.
 
 
 
5336: (Sondersiechen, 1624)
Kostenabrechnung, 1678 = kein Arztbrief
 
Inventar, 1678 = kein Arztbrief
 
Briefe aus Nürnberg, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 1628 = keine Ärztebriefe
 
 
 
5428 (Vitus Roth: Schrift über die Heilkraft des Wildbades, 1.10.1604)
Vitus / Veit Roth, Dr. jur.; zu ihm: Stadtarchiv Weißenburg: Friedrich Blendinger: Einwohnerverzeichnis der Reichsstadt Weißenburg, (maschschriftl.): Kopie; nicht in Matrikel TÜ verzeichnet (14.6.2011), aber als Dr. iur. in Tübingen 1591 belegt durch: VD16 H 626
 
 
 
7243 (Bittschriften - „Supplikationes“ - an den Stadtrat um Stellen u. Stipendien, insbesondere Steuerermäßigung etc., auch von mehreren Schutzjuden, 1640 [?])
 
Georg Abraham Merclinus Weishemius (g) an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Weissenburg (Weißenburg), 13.7.1640, (sg, dt., 1 S.); Außen Bearbeitungsvermerk: „Georg Abraham Mercklin von Weißh[eim] helt umb die Physicatstell an. Praesent. und verlesen den 13. Juli 1640.“ Durch den hiesigen Apotheker Christoff Döderlein sei M. brieflich benachrichtigt worden, dass die Physicatsstelle in Weißenburg schon ziemlich lange vakant sei. Ihm wurde auch mitgeteilt worden, dass der Rat geneigt sei, zum Besten des Wildbades und der Apotheken wieder einen [!] Medicus aufzunehmen. Über seine Studienzeit und die zu Wittenberg sowie jüngst in seiner Vaterstadt Weisheim bereits ausgeübte Praxis könne M. ausreichende Zeugnisse vorlegen. Hiermit wolle er also dem Rat untertänig seine Dienste anbieten, M. verspricht treue, gehorsame und dankbare Pflichterfüllung. = DS 4686
 
Zu Mercklin / Mercklein / Merclinus und seiner Beschreibung des Weißenburger Wildbades s. Ley 1906, 15-17.
 
9708: (Kochbrunnen, 1541)
14 Stadträte, an Erasmus Horn (g), 1541); außen: „Kochbronnen betrf. de Anno 1541“ (dt., 2 S.); unten: „Senatores fuerunt“ [es folgen die Namen von 14 Stadträten]; eine Abschrift (18./19. Jh?) liegt bei bei.
 
 
9715: (Georg Abraham! [fälschl.: Albrecht] Merklin: Memorial von Stadtarzt zur Verbesserung des Wildbades, 1646 [fälschl.] 1690)
G. Albrecht Merklin, D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Weyssenburg am Norggaw (Weißenburg), 31.3.1646, (be, dt. 3. S.); Außen: „Underthänig Memoriale […] Vmb verbesserung der biß hero gepflogenen Wildbadts #anstalltung“; Eingangsvermerk: „2 Aprilis A[nn]o 1646“; Edition bei Ley 1906, 15; FOTO = DS 4687
 
 
 
10996 (Dr. Christoph Eder, o.J.)
Doctor Christoff Eder – [Mediziner? – wahrscheinlich nicht] nimmt Stellung zu den Anschuldigungen Michael Scherzers, Sohn seines Schwagers und Spitalprediger zu Uffenheim, o.D.
 
 
 
11073: (Gesuch um kostenlose Wildbadbenutzung)
1 von Bürgermeister und Rat Wemding, 15. Jh.
 
usw. wie 1045
 
 
 
11144: (Ärzte und Bader: Klagen, Vorschriften, Rezepte, 1442-1616)
Christoff, Bischof von Augsburg, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), 8.10.1542 (dt., 1 S.) = kein Arztbrief
 
Dr. med. Huldrich Sumer / Ulrich (g) an Rat Weißenburg (e), Weißenburg (e), o.D. Eingangsvermerk: „freitags nach Iudica Anno 1544“ [= 11.4.1544], (pe, dt., 3 S.), FOTOs = DS 4688; Außen Bearbeitungsvermerk: Es komme dem Rat nicht gelegen, Dr. Ulrich Sumer auf seine Supplikation hin die Besoldung zu erhöhen. Doch solle es ihm unbenommen (unverhindert) bleiben, sich andernorts nach einer Stelle umzusehen, wenn er glaube, sich dadurch verbessern zu können. Ihm solle geantwortet werden, er möge noch ein halbes Jahr hier tätig sein. - Die Empf. wüssten wohl, in welcher Form und Gestalt der Verf. von ihnen bestallt worden sei: Ihr damaliger bestallter Advokat Dr. Ludwig #Schradin habe ihm seinerzeit geschrieben, dass der Weißenburger Rat willens sei, einen Doctor Medicinae zum Arzt der gemeinen Stadt und des Wildbads aufzunehmen. Durch den Doktor und andere Personen sei die angebotene „condition“ S. gegenüber sehr gelobt worden, vor allem des Wildbads[, der dortigen Patienten] und der kostengünstiger Mitbenutzung (wolfailhait) des Bades halber. Das Wildbad sei dann für ihn auch der Grund gewesen, hierher zu ziehen, da S. den Gebrauch der Bäder in Italien schätzen gelernt habe. Andernfalls wäre er wohl zu #Neuenmarcket bei seiner gehabten Besoldung und Praxis geblieben. So habe S. sich jedoch überreden lassen, das mindeste für dass meiste zu nehmen, sonst wäre er wegen der 50 Gulden [Lohn] sicher nicht hierher gekommen. Ihm sei auch vom Rat zugesagt worden, dass man, sollte seine Besoldung nicht ausreichend erscheinen, diese nach einem Jahr aufbessern könne. S. habe es also bei dieser Zusicherung belassen und sei habe unter großen Unkosten den Umzug hierher nach Weißenburg hinter sich gebracht. Da nun aber die Zeit gekommen sei, eine neue Bestallung aufzurichten, habe S. dies zum vergangenen Ratstermin angezeigt, worauf ihm die Empf. durch den Stadtschreiber ausrichten ließen, dass man an seinem Dienst kein Missfallen habe, sondern ihn wohl leiden könne. Wenn er eine Beschwerde vorzubringen habe, solle er diese seinen Herren beim kommenden Ratstermin anzeigen.
 
Zwar würde er gerne am Ort und bei dem Wildbad bleiben, doch sei S. durch seine materielle Not verursacht mitzuteilen, dass er bei der herrschenden Teuerung spüre [S. 2], dass ihm oder anderen Doktoren das Wildbad mehr Schaden als Nutzen bringe. Es gebe nämlich viele Leute, die sagten, das Wildbad werde [für die Gesundheit] alles bewirken, und es den Patienten gegenüber als überflüssig hinstellten, mit einem Arzt wie S. über die Anwendung der Kur zu reden. S. habe also tatsächlich gar keinen Nutzen von dem Bad. Auch sei das Volk hier in der Gegend arm und könne ihn nicht bezahlen. Wem er mit Rat und Arzneien treulich helfe, der laufe, sobald es ihm besser gehe, von Stund an zum #“teuffl nach widlen“, zu Juden oder anderen Landbetrügern, von denen es hier in der Gegend viele gebe. Diesen Leuten müssten sie dann bezahlen, was immer sie forderten – was man auch gerne tue -, nur S. gönne man die zwölf #„d“ nicht. Es gebe auch Leute, die ihm die Patienten aus Neid und Hass abspenstig machten. Zwar gebe es um die Stadt eine große Landschaft, doch sei das Landvolk gewohnt, dass der Arzt nur den Harn (harm) besehe, und glaube, damit sei den Kranken schon geholfen. Diese Leute wollten dem Arzt auch nicht mehr als die sieben #“d“ für die Harnschau bezahlen. S. müsse erdulden, dass man dann einfach zur Tür hinausgehe, ihn sitzen lasse und noch viel mehr. Auch sonst werde S. und seine Familie (wie der Rat wohl wisse!) unverschuldet von bestimmten Leuten geschmäht und geschändet!
 
Der Rat solle auch wissen, dass es viele Leute gebe, denen es nicht zustehe, in Fällen, die nur ein Doktor zu behandeln habe, ärztlichen Rat zu erteilen. Daher habe S. eine Rechnung aufgestellt, die klar ergeben habe, dass er mit der jetzigen Besoldung seinen Haushalt ohne [finanziellen] Schaden nicht führen könne – ganz davon zu schweigen, dass er auch Kleider für die Familie oder manchmal auch ein Buch und anderen notwendigen Hausrat kaufen müsse. [S. 3] Wenn der Rat also den Verf. bei der andauernden großen Teuerung mit der Besoldung und anderem so halten wolle, wie es in #Neuenmargkt gehandhabt wurde, wo seine Praxis freilich besser besucht war, und da ihm der Weißenburger Stadtadvokat Dr. #Gemelen vor einem Jahr und jetzt wieder zugesichert habe, er werde keinen Anlass zur Klage haben, und da S. auf den väterlichen Schutz des Rates vertraue, [S. hat hier versäumt, seine Forderung zu formulieren: … bitte er um eine deutliche Aufbesserung seiner Besoldung]. S. werde dafür dem Rat und der gemeinen Stadt auf das fleißigste dienen, damit seine Herren im Rat nicht glaubten, er verlange nur aus Geiz oder Geldgier mehr für seine Arbeit. Mit den fünfzig Gulden[, die er jetzt bekomme,] könne er sich und die Seinen nicht erhalten. Gott habe ihm ein Weib und Kinder geschenkt, daher sei es dem göttlichen Willen gemäß und billig, diese zu ernähren. S. habe genug gelernt, um seinem Beruf Ehre machen zu können, auch wenn er dabei keine goldene Ketten am Hals und teure Kleider trage oder [gelehrt] daherschwätze, wozu ihm etliche Leute geraten hätten. Dieses habe S. dem ehrbaren Rat, seinen Herren, in kurzen Worten gütlich vortragen wollen. Er bitte untertänig, dienstfertig und freundlich, es im Guten aufzunehmen. Mit Bitte um eine günstige Antwort.
 
 
Sebastian Goldtman, Balbierer und Franzosenarzt, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), 1569
 
Bernhard Hutter, Barbierer, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), 1575
 
1575: Ohne Adressat und Unterschrift
 
Wilhelm Schlecht, kaiserl. Notar und Stadtschreiber zu Weißenburg: Urkunde über die Bürgerschaft, der Barbiere Alexander Freißhier [?] und Jonas Grim, 21.1.1579
 
Räte von Ö[t]tingen, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 1584
 
Vogt Daniel Steinlein, Berolzheim, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 15.10.1585
 
Bürgermeister und Rat Weißenburg an Martin Schrager, Stadtschreiber zu Barrenhaim [Berolzheim?], 15.10.1586 (Entwurf)
 
Bürgermeister und Rat Weißenburg an Ungenannt, 16.10.1589
 
Georg Zog / Zoch von Berolzheim an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 21.4.1591
 
Wolf #, Vogt von Berolzheim, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 24.7.1592
 
#, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 4.6.1597 = kein Arztbrief
 
Urkunde 10.2.1597 = kein Arztbrief
 
Martin #, Barbier, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 17.11.1598 = kein Arztbrief
 
Usw. (ab hier nur noch die Treffer notiert!)
 
M. Leonhartus Köelerus, Schueldiener und bestalter Arzt alhie, an Rat Weißenburg (e), Weißenburg (e), o.D. [um 1600?], (be / gu, dt., 5 S.), Erhaltungszustand: Das linke obere Viertel der Bögen fehlt durch Mäusefraß. FOTO = DS 4689. Der allmächtige Gott habe in seinem gerechten Zorn aufgrund ihrer [unzählbaren Sünden] die abscheuliche Plage der Franzosen [Textverlust: … geschickt], durch die nicht nur einzelne Personen, sondern ganze [Haushalte] angesteckt und vergiftet würden. Es gebühre sich, als Gegenmaßnahme vor allem bußfertig zu Gott zu beten und daneben auch geeignete Mittel und Arzneien gegen die Krankheit an die Hand nehmen. Der Verf. habe vor etlichen Wochen auf Wunsch des Rates vor etlichen dazu deputierten Herren vermeldet, dass dabei die Holzkur [mit Guajak] das sicherste und gebräuchlichste Mittel sei und sich niemand ohne große Not einer Rauch- oder Schmierkur unterziehen sollte.
 
Nun hätten sich aber ganz freche Bader freventlich unterstanden, die hochgefährliche Rauchkur anzuwenden, die von anderen Herrschaften nicht so leicht zugelassen werde, wodurch der hiesigen Bürgerschaft große Gefahr drohe. Daher wolle der Verf. dem ehrbaren Rat hiermit anzeigen, weshalb diese Behandlungsmethode für so gefährlich zu halten sei – nicht aus eigenem Gutdünken, sondern nach den Schriften der allerbewährtesten Ärzte. [S. 2]
 
[I.] Die wichtigste Materie [Inhaltsstoff] bei dieser Kur sei das Quecksilber [Textverlust: … welcher aber für Menschen sehr gefährlich sei].
 
II. Denn obwohl der Mercurius zur medizinischen Anwendung in der Rauchkur „solvirt, congelirt, sublimirt und [in anderer Weise] präparirt“ werde, habe er doch seine Tücke dadurch nicht [verloren].
 
III. Der ganze Körper und alle Gliedmaßen des Menschen würden dadurch geschädigt.
 
IV. Der ganze Leib werde dadurch erkältet, besonders aber die Nerven und das Geäder, ja selbst das Mark in den Knochen, woher Zittern, Reißen und Schmerzen an Händen und Füßen, Taubsucht, Gicht und Schlag sowie andere Hauptkrankheiten rührten.
 
V. Quecksilber ziehe die Flüsse in den Mund, wodurch unheilsame Geschwüre entstünden, die Zähne ausfielen und das Gaumenzäpfchen verfaule.
 
VI. Quecksilber lasse Lunge, Leber, Milz, Nieren und auch die Gebärmutter faulen [S. 3], was zu unzähligen Krankheiten führe.
 
VII. Der Magen und die Verdauung würden durch das Quecksilber geschwächt, das Blut vergiftet, die Glieder gebrechlich, auch die Lunge [werde geschädigt]. [Textverlust] Schindsucht sei die Folge.
 
VIII. Obwohl sich die Patienten nach einer Rauchkur wohlauf, frisch und gesund fühlten, weil sie keine besonders große Schmerzen mehr verspürten und die Räude, Flechte und andere Franzosenmale zurück in den Leib schlügen, so trügen die Patienten das Gift doch noch in ihrem Körper und könnten andere damit anstecken und vergiften.
 
IX. Der Grund, dass die Patienten die von der Krankheit verursachten Schmerzen, die ihnen noch in Fleisch und Blut stecke, nicht spürten, sei der, dass der giftige Rauch den Körper unempfindlich gemacht habe: Es handele sich also um keine wirkliche Heilung, sondern vielmehr um eine Zerrüttung und Zerstörung des Menschen.
 
X. Obwohl der gemeine Mann glaube [S. 4], [Textverlust: … dass die Rauchkur mit Hilfe von Quecksilber helfe], so verstärke sie doch gewiss viele schwere Krankheiten. Die Kur [Textverlust: … sei daher schlimmer als die Krankheit, die mit ihrer Hilfe bekämpft werden solle.]
 
XI. Die Erfahrung zeige, [Textverlust: … dass ] der Rauch, über eine lange Zeit [angewendet, schließlich zur Folge habe, dass] der Leib dadurch aufgeätzt oder sonst wie geöffnet werde und die „angeloffne“ Hirnschale oder andere Knochen, auf die sich der Mercurius gelegt habe, abgehoben werde und ganze Stücke von den gesunden [Knochen] abgerissen und herausgenommen würden.
 
XII. Daher sollte die Rauchkur erst dann, wenn die Holzkur auch nach der zweiten oder dritten Anwendung erfolglos bleibe, zugelassen werden.
 
XIII. Der Rat möge aber bedenken, dass oft arme, mittellose Leute mit der besagten Seuche behaftet seien, die sich kaum eine Kur, geschweige denn zwei oder drei Kuren leisten könnten, weshalb aus der Not eine Tugend gemacht werden müsse [S. 5].
 
XIV. [Textverlust, etwa: … Nämlich dahingehend, dass arme Leute die Anstrengungen der Holzkur – das andauernde Schwitzen – aufgrund ihrer entbehrungsreichen Lebensweise leichter ertragen könnten.]
 
[X]V. [Textverlust, ein zusammenhängender Sinn ist kaum erschließbar, etwa: Das Schwitzen lasse wieder zähen Schleim entstehen, von dem der Körper zuvor sorgfältig purgiert werden müsse.].
 
Die namhaftesten und berühmtesten Ärzte hätten ausführlich über die vielfältigen Schäden geschrieben, die das „unordenlich wesen“ [bei der Behandlung] der besagten Krankheit, das beim gemeinen Mann gebraucht werde, verursache, besonders aber Montanus, Fracantianus [Antonio Fracanzani, gest. 1567], Falloppius, Bruele, Fernelius und viele andere. Der Verf. empfiehlt sich den Empf. und bittet, seine Fürsorge und herzliches Wohlmeinen zum Besten aufzunehmen. Unterzeichnet: „M. Leonhartus Köelerus, Schueldiener und bestalter Arzt alhie.“
 
 
 
11311: (Pestmittel, 1582)
Außen: „Nutzs und Wurckung auch Rechten gebrauchs des überantworthen latwergi, welches sunst Electarium principum genannte wirdt, Desßgleichen auch den Rotulen oder Zuckher Pletzlein, 1582“, (be, dt., 4 S.); Unbekannter Arzneiverkäufer, Weißenburg, 1582, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (m), 1582 FOTO = kein Arztbrief: Der Verf. helfe durch seine Medikamente „mit Gottes Gnaden“ dort, wo kein Doktor helfen konnte. Sein  Mittel hilft gegen die Pest, Syphilis, Tollwut usw.
 
 
 
11213: (Weißenburger Hebammen, 1482-1579)
 
Schreiben an den Stadtschreiber, von dessen Bruder, o.D. (dt., 1 S.) = kein Arztbrief
 
Jörg von Schaumberg, Pfleger zu Arberg an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Donnerstag nach Martini, 1482 (dt., 1 S.) = kein Arztbrief
 
Titus von Rechenberg an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Mittwoch nach Invocavit, 1486 (dt., 1 S.) = kein Arztbrief
 
Peter Tuntzel, Stadtschreiber von Nördlingen, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Sontags nach #, 1494 = kein Arztbrief
 
Auf der Rückseite: „Artickel den Hefammen fuerzuhalten“ von „Joh[annes Petzhart“ [was folgt, ist unleserlich: 1501(?) lt. Archiv], (be., dt., 1 S.): Alle Hebammen sollen über Dauer ihrer Amtsausübung befragt werden; sie sollen befragt werden, ob sie die Formel der Nottaufe (Jachtauffen) kennen, die laute: „Ich tauff dich Im Namen des vaters vnd des süns und des heiligen gaistes“, sie sollen [an deren Wortlaut] nichts mindern oder hinzufügen; Anweisungen zur Nottaufe: Es solle nach Möglichkeit stets vor anderen Gliedern am Haupt des Kindes getauft werden; ein notgetauftes totes Kind solle nicht begraben werden, bevor die Hebammen einen Pfarrer aufgesucht und ihm berichtet hätten, wie es getauft worden ist; ein ungetauftes Kind solle nicht an geweihter Stätte [auf dem Friedhof] begraben werden, denn diesfalls müsse es wieder ausgegraben und die Stätte neu geweiht werden. Die Hebammen sollten bei ihrem Tun keine böse Segen [Zaubersprüche] oder Zauberei gebrauchen und sie sollen auch keine Zauberinnen sein, denn es stehe zu befürchten, dass nicht Gott, sondern der böse Geist helfend eingreife. ### Die Befragenden sollen das Ergebnis der Befragung dem Rat (weyshait) berichten und beschwören. Theologisch = kein Arztbrief => Autorität, Nottaufe FOTOs
 
Ulrich von Welzhausen, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Freitags nach der Auffahrt Christi, 1527 (dt., 1 S.) = kein Arztbrief
 
Bürger<meister> [Textverlust] Weißenburg (m) an Bürgermeister und Rat [von ?] [Textverlust], Montags den 20 [### unleserlich] Decembris, 1557 (dt., 1 S.); Konzept mit Streichungen und einer Ergänzung marginal links = kein Arztbrief
 
Hannß Pauluß von Schmoßen [?], an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), 23.3.1573 (dt., 2 S.) = kein Arztbrief
 
Bürgermeister [von Weißenburg (m)] an Richter, Verweser ### des Stadtgerichts [von Bad Punhaim?] [Textverlust], 8.5.1579 (dt., 2 S.); Konzept mit Streichungen und Ergänzungen marginal links = kein Arztbrief; wohl Antwort auf:
 
Richter, Verweser und ### des Stadtgerichts zu [?], an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), 6.4.1579 (dt., 2 S.) = kein Arztbrief
 
Anna Steinhart Bronnerin, Christina Kütenfallderin, geschworene Hebammen alhie, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), Weißenburg (e), o.D. (dt., 2 S.) = kein Arztbrief: FOTOs Die beiden ordentlich bestallten Hebammen beschweren sich, dass – entgegen der ihnen vor Jahren gegeben Zusage, keine anderen Hebammen in der Stadt zuzulassen – Melchior Hunters Hausfrau unbefugt in der Stadt als solche betätige. Darüber hätten die Verf. vor einem Jahr schon beim Bürgermeister Klage geführt. Ihnen werde dadurch das Brot abgeschnitten. [S. 2] Sie bitten daher untertänig, sie bei ihren Rechten zu belassen.
 
 
 
11816: (Kontagion: Instruktionen, ein Attest, 1679)
„Instruction Wornach sich der under Dem Ellinger Thor bestellte Examinator, wegen der in dem Königreich Ungarn, und der Statt Wien, eingerissenen und starck grassierenden Contagion, und der alhier ankommenden fremden personen pflichtmässig zue verhalten“ (dt., 2 S.), Entwurf; unten: Conclusum in Senatu den 10ten Octobris 1679“.- 40tägige Quarantäne für Reisende aus Ungarn und Wien, von anderen unverdächtige, aber bandisirten nahe gelegenen Orten sollen Personen nicht passiert werden, es sei denn sie hätten „beglaubte undt genugsame Feden, oder Päss, Von ordenlichen Obrigkeiten fürzueweisen“ [!Fehde = Urkunde, Papier, hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung, s.u.]; die von unverdächtigen Orten kommen, aber keine „Fede und Urkundt“ haben, sollen auch nicht passiert werden, es sei denn sie wären zuvor 40 Tage an einem unverdächtigen Ort gewesen. Hohe und vornehme Personen sollten nicht angehalten werden, aber an Eides statt versichern müssen, dass sie zuvor 40 Tage an einem unverdächtigen Ort gewesen seien. Wohl bekannte Personen aus dem Hochstift Fürth, Pfalz Nauburg, der Markgrafenschaft Ouoltbach und Grafschaft Pappenheim sollten nicht angehalten werden, solange diese Orte von der Seuche verschont blieben. Kranke und „übelgestalte“ vagierende Leute, Soldaten, Schüler und Bettler, liederliche Handwerksleute sollen genau beaufsichtigt und nicht passiert werden, auch wenn sie mit Feden versehen seien, wandernde Handwerksgesellen ausgenommen, wenn deren Handwerk hier in der Stadt benötigt werde. Diese müsste  jedoch mit gehörigen Feden versehen sein. Auch am Wültzburger und Frauentor solle niemand derartiges passiert werden, sondern alle Personen an das Haupt- oder Ellinger Tor verwiesen werden. Dem regierenden Amtsbürgermeister solle allabendlich ein Zettel mit den Eingelassenen ausgehändigt werden, welche Personen darunter Fede gehabt und welche einen Eid abgelegt hätten, wo sie zu logieren gedächten, um zu sehen, ob diese bei ihren Wirten oder Gastgebern bei anbrechender Nacht anzutreffen seien. Die Examinatoren sollen sich bei der Verrichtung ihres Amtes gegen jedermann bescheiden und manierlich verhalten.
 
Gedruckter Ratsbeschluss, 30.9.1679: Strafandrohung bei verbotenem Einschleichen und Beherbergung eingeschlichener Personen.
 
Gedruckter Ratsbeschluss, 22.9.1679: über die Quarantäne (s.o.), Reinigung der Stadt und ihrer Straßen, Gassen, Häuser und Brunnen; Verbot der Schweinemast in der Stadt. Man solle kein wurmstichiges und unzeitiges Obst kaufen und essen oder auf den Markt bringen, weil es allerlei Seuchen und Krankheiten verursache. Die Wirte sollten keine fremden Bettler, oder andere verdächtige Personen, auch die Handwerksgesellen nicht über zwei Nächte beherbergen. Die Wachtleute hätten auf diese Punkte besonders zu achten. Der Rat lasse daran erinnern, dass man zuvörderst zu Gott beten und ein christliches Leben in wahrer Buße führen solle, um sie vor dieser Strafe zu behüten.
 
Instruktion an den Stadttorschreiber, (dt., 3 S.), Decretum in Senatu, 29.8.1679
 
Senatusbeschluss (dt., 3 S.), 22.9.1679
 
Passierschein (dt., 1 S.), von Bürgermeister und Rat Weißenburg (g) für den Rat Johann Ludwig von Roggenbach, 1 Kammerdiener, 1 Laquen [Lakai], 1 Reitknecht, 2 Kutscher und 1 Beiläufer; auf der Rückseite: „Fede“: bestätigt wird dass hier und im Umland gute, gesunde und reine Luft herrsche und keine Contagion oder ansteckende Krankheit grassiere. Um dies zu beglaubigen habe man diese Urkunde ausgestellt und mit der Stadt gewöhnlichem Secretsiegel versehen.  15./25.10.1679.
 
Entwürfe für der weitere Passierscheine.
 
„Fede“ oder Blanko-Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kammerer und Rat der Stadt Regensburg: Bestätigt wird, dass in der Stadt Regensburg und den Orten im Umland gute, gesunde, reine Luft und von jeder Contagion oder Seuche freie gute Luft sei. Der Zeiger [hier wird der Name eingetragen] dieses Briefs habe an Eides statt gelobt, sich zuvor an keinem der Infektion verdächtigen Ort aufgehalten zu haben. Um dies urkundlich zu beglaubigen, haben die Aussteller die gegenwärtige „Fede“ mit dem hierzu eigens verordneten Siegel der Stadt versehen. Man bitte, die Bescheinigung der Wahrheit zugute günstig aufzunehmen. [Das genaue Datum des Jahres „Tausent Sechshundert und …“ wird offen gelassen.]; auf der Rückseite hs.: „Fede vor die Regensburger Burger, Beysitzer und Inwohner.“ (3 Exemplare)


Keine Ärztenachlässe, keine Korrespondenzen vor 1700, keine Personalbestände




== Briefe ==


Gruppe "Medizinalwesen": KOPIE s. Ordner Weißenburg - die Bestände sind durch Kassation heute lückenhaft; per Mail vom 17.12.2010 habe ich (TW) nachgefragt, welche Akten heute noch auffindbar sind; Antwort vom 20.12.10:


*11213: (Weißenburger Hebammen, 1482-1579)
*11073: (Akt über das Badewesen, 1482-1599) - VERLUST
*3206a: (Brunnen in Weißenburg, 1541-1791)
*9708: (Kochbrunnen, 1541)
*11144: (Ärzte und Bader: Klagen, Vorschriften, Rezepte, 1442-1616)
*1276: (Gesundheitszeugnis von 7 Ärzten für Hans Statler, 1572)
*11311: (Pestmittel, 1582)
*1045: (Interzessionen um unentgeltliche Badbenutzung, 1583-1629, 1636)
*1049: (Eröffnung des Wildbades mit Badeordnung, 1589-1643)
*4341: (ärztl. Attest wegen Lepra für Kunig Scherlin, 1595) - VERLUST
*5428 ([[Vitus Roth]]: Schrift über die Heilkraft des Wildbades, 1604)
*1047: (div. ärztl. Schreiben über die Heilkräfte des Bades, 1611-1613)
*1046: ([[Johann Rosa]]: Beschreibung des Windbades, 1612)
*1050: (Stellengesuch von Dr. med. [[Nikolaus Eberhard Winkler]], 1622)
*5336: (Sondersiechen, 1624)
*4577: (Supplikationen wegen Apotheken, 1630)
*691: (Eröffnung des Wildbades, Gebrauch durch fürstliche Personen, 1631-1653)
*11073a: (Wildbadbuch, 1663-1831) _ Gästebuch heute im Reichsstadtmuseum
*11816: (Kontagion: Instruktionen, ein Attest, 1679)
*9715: ([[Georg Albrecht Merklin]]: Memorial von Stadtarzt zur Verbesserung des Wildbades, 1690)
*562b: (Kloake, 1698)


   
   

Version vom 14. Juni 2011, 12:16 Uhr

Allgemeine Informationen

Stadtarchiv Weißenburg

Neues Rathaus

Marktplatz 19

91781 Weißenburg i. Bay.

Email: stadtarchiv@weissenburg.de

Öffnungszeiten

Mo-Do: 8-12, 14-16 Uhr

Fr: 8-12

Ansprechpartner

Reiner Kammerl, Stadtarchivar

Lt. Mail vom 20.12.2010 sind „private“ Fotoaufnahmen [das gilt ausdrücklich auch für uns! TW] im Stadtarchiv Weißenburg nicht gestattet. Weil wir außerdem ein kleines Archiv mit bescheidener Ausstattung sind, können Fotoaufträge nur in beschränktem Umfang übernommen werden. Hier muss ich Sie bitten, Ihre Mitarbeiterin anzuweisen, nur das unbedingt Notwendige in Auftrag zu geben.


== Sichtung 7.-9.6.2011 durch TW == abgeschlossen; Angaben unten wie in: AKA_Archive_StadtA_Weißenburg. doc (dort Vollregesten sowie weitere detaillierte Hinweise zu Nicht-Ärztebriefen)


Literatur

Ley, Hans: Geschichte des Wildbades in Weissenburg i. B. Vortrag gehalten im Altertums-Verein in Weissenburg in Bayern am 16. Februar 1906, Weißenburg: Meyer, 1906. (38 S.): KOPIE

Darin: Badehaus erbaut 1538, 15 Badestuben für je 2-4 Personen, separierte Badestube für angesehene Badegäste (6); das Wasser aus dem Brunnen wurde hochgepumpt und erwärmt, Badesaison war, je nach Witterung von April / Mai bis September / Oktober und wurde öffentlich verkündet (s. 1049); zu Rosa (7): ND, wohl auf eigene Kosten: Nürnberg: Georg Leopold Fuhrmann, 1613; Edition des Schreibens vom 22.4.1612 (7 f.); zu Rosas Badbeschreibung: 9-12; auch zum Trinken geeignet (11), Notwendigkeit, einen Arzt hinzuzuziehen (12); Interzessionen 1612-1636 (13), Wildbadordnung vom 8.4.1614 (13 f.); Mercklein und seine Badeschrift (15-17); Altdorfer Dissertation von Georg Friedrich Höchstetter (1686-1729) aus dem Jahr 1710, 1720 gedr. in dt. Übersetzung (27-31) Badeshrift des Arztes Georg Zacharias Doederlein [!TW] von 1720 (31); zu Wildbadbuch (31 f.) KOPIE


Bestände

Lt. Schreiben von Stadtarchivar Reiner Kammerl vom 13.12.2010 (s. Ordner Weißenburg); mit Auszug der Gruppe „Medizinalwesen“: keine Ärztenachlässe, keine Korrespondenzen vor 1700, keine Personalbestände

Gruppe „Medizinalwesen“: s. KOPIE im Ordner Weißenburg - die Bestände sind durch Kassation heute lückenhaft; per Mail vom 17.12.2010 habe ich [TW] nachgefragt, welche Akten heute noch auffindbar sind; Antwort vom 20.12.10: • 1045: (Interzessionen um unentgeltliche Badbenutzung, 1583-1629, 1636) • 1046: (Johann Rosa: Beschreibung des Windbades, 1612) • 1047: (div. ärztl. Schreiben über die Heilkräfte des Bades, 1611-1613) [; dazu] • 1049: (Eröffnung des Wildbades mit Badeordnung, 1589-1643) • 1050: (Stellengesuch von Dr. med. Nikolaus Eberhard Winkler, 1622) • 1276: (Gesundheitszeugnis von 7 Ärzten für Hans Statler, 1572) • 3206a: (Brunnen in Weißenburg, 1541-1791) - VERLUST • 4341: (ärztl. Attest wegen Lepra für Kunig Scherlin, 1595) - VERLUST • 4577: (Supplikationen wegen Apotheken, 1630) • 5336: (Sondersiechen, 1624) • 5428 (Vitus Roth: Schrift über die Heilkraft des Wildbades, 1604) • 562b: (Kloake, 1698) • 691: (Eröffnung des Wildbades, Gebrauch durch fürstliche Personen, 1631-1653) • 9708: (Kochbrunnen, 1541) • 9715: (Georg Albrecht Merklin: Memorial von Stadtarzt zur Verbesserung des Wildbades, 1690) • 11073: (Akt über das Badewesen, 1482-1599) - VERLUST • 11073: (Gesuch um kostenlose Wildbadbenutzung) • 11073a: (Wildbadbuch, 1663-1831) [Gästebuch: heute im Reichsstadtmuseum Weißenburg] • 11144: (Ärzte und Bader: Klagen, Vorschriften, Rezepte, 1442-1616) • 11213: (Weißenburger Hebammen, 1482-1579) • 11311: (Pestmittel, 1582) • 11816: (Kontagion: Instruktionen, ein Attest, 1679)

Findmittel: Reichsstadtakten II (Ordner): 8. Bittgesuche und Bewerbungen (S. 61-[72]: häufig nur Aktennummer und „Supplikationen“ plus Laufzeit), daraus zusätzlich gesichtet:

• 7243: (Bittschriften - „Supplikationes“ - an den Stadtrat um Stellen u. Stipendien, insbesondere Steuerermäßigung etc., auch von mehreren Schutzjuden, 1640 [?]) • 10996: (Dr. Christoph Eder – wegen Anschuldigungen durch Michael Scherzer, Sohn seines Schwagers, Spitalprediger zu Uffenheim, o.D.)


Briefe

562b: (Kloake, 1698) div. Schreiben von „Nachbar“ Joachim Christ Benzenen [?] an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Hilpoltstein, 1698: wegen der Kloake an Martin Bößwillibaldi Behausung, 562c: dito, 1705 = Kein Arztbrief


691: (Eröffnung des Wildbades, Gebrauch durch fürstliche Personen, 1631-1653)

Wildbadordnung, 8.4.1614, 1 S.: verboten wird u.a., das Heilwasser in andere Häuser zu führen, s. Edition bei Ley 1906, 13 f.

Mitteilungen über die [jährliche] Wiedereröffnung des Wildbades (ohne Adressat): 1) „Actum & Pulicatum in Senatu“, 2.9.1631; 2) desgleichen 5.4.1644; 3) desgleichen 2.4.1646 (Entwurf); 4) desgleichen 17.4. [o.J.]; 31.3.1649; 5) 14.4.1650 ; außen von anderer Hand: „mutatis mutandis 1651] = Keine Ärztebriefe

Schreiben von Bürgermeister und Rat Weißenburg an die „Fürsten Wittib“ [Pfalzgräfinnenwitwe Maria Dorothea], 11.5.1633

Schreiben von Bürgermeister und Rat Weißenburg an die „Fürstin zu Hilpoltstein“ [Pfalzgräfinnenwitwe Maria Dorothea], 11.5.1633

Schreiben der Pfalzgräfin-Witwe bei Rhein, Dorothea Maria an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Hilpoldtstein (Hilpoltstein), 19.5.1633; Ed. bei Ley 1906, 14 f.

Schreiben der Pfalzgräfin-Witwe bei Rhein, Dorothea Maria an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Hilpoltstein (Hilpoltstein), 23.4.1612; Ed. bei Ley 1906, 14

Interzession von Pfarrer Bartholomäus Brunacker, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Bälzheim (?), 22.9.1652: Interzession um unentgeltliche Badbenutzung für Caspar Hützlinger; ähnlich:


1045: (Interzessionen um unentgeltliche Badbenutzung, 1583-1629, 1636)

von Vögten, Pflegern, Verwaltern, Bürgermeistern und Stadträten, Gegenschreibern, Kastnern, Mitbürgern, Pfarrern an Bürgermeister und Rat Weißenburg; darin auch:

Dr. med. Philipp Jacob Christmann (g) an Rat (e); Weißenburg (e), O.D.; pe, dt., 3 S.; Außen: „Herrn D. Christman Medicus Bitt umb besserung der besoldung“; Eingangsvermerk „29. Aprilis Anno 1614“. C. bittet um Aufbesserung seiner Besoldung als Stadtarzt. = DS 4615

Dr. med. Philipp Jacob Christmann (g) an Veit Roth (g); Weißenburghk (Weißenburg), 27.4.1614; pb, dt., 2 S.: C. bittet den Empf. persönlich um Unterstützung seiner Supplikation [vom 29.4.1614]. = DS 4616


1047: (div. ärztl. Schreiben über die Heilkräfte des Bades, 1611-1613)

Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg, Amberg, 28.2.1613 (gb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk „2. Martij A[nn]o 1613. D. Rosa Badts beschreibung“, R. übersendet seine in 400 Exemplaren gedruckte Beschreibung des Heilbades. Ein Dankschreiben von Bürgermeister und Rat von Weißenburg vom 4.3.1613 über den Erhalt der 400 Exemplare liegt dem Akt bei. = DS 4617

Bürgermeister und Rat Weißenburg (g) an D. Rosa (g), Amberg <Zielort>, 12.2.1613 (gb, dt., 3 S.), Kopie: = DS 4620

Bürgermeister und Rat Weißenburg (e) an D. Rosa (g), Amberg <Zielort>, 1.12.1612 (gb, dt., 3 S.) = DS 4621

Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 26.3.1613 (bb, dt., 1 S.): Außen Eingangsvermerk: „28. Martij A[nn]o 1613. H. D. Rosae Danckschreiben die 20 Goldgulden Verehrung betr[effend].“ = DS 4623

Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 27.2.1613 (gb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk: „2. Martij A[nn]o 1613. Wildtbadts beschreibung…“; R. bestätigt den für den 22. April angeordneten Druck der Weißenburger Wildbadbeschreibung. Beiliegend ein Zettel über seine Auslagen, in der Summe 28 fl. 48 kr. (dazu Ley 1906, 7) – FOTO; beiliegend weiterhin die Quittung des Amberger Buchdruckers Michael Forster: Er habe am 22. Februar [1]613 auf Anweisung von Herrn Johan[n] Rosa 500 Exemplare der Wildbadbeschreibung für die Stadt Weißenburg gedruckt und dafür 24 fl. 30 kr. in bar in Empfang genommen. Unterzeichnet: „Michael Forster Churf. buchdrucker in Amberg“. = DS 4624

Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 16.2.1613 (gb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk: „17. Febr: A[nn]o 1613. H. D. Rosa schreibt wegen […] fertigung und truckung der wildbadtsbeschreibung“. = DS 4625

Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 20.11.1612 (gb, dt., 4 S. + 1 S. P.S.): Außen Eingangsvermerk: „1. Decembris A[nn]o 1612. Herr D. Rosa uberschickt die deduction oder beschreibung des wildbadts.“ FOTO = DS 4626

Johan Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 11./21.3.1612 (gb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk: „13. Martij A[nn]o 1612. H. D. Rosa erbeut sich das waldbad probiren zuhelffen“. FOTO = DS 4628

Joh. Rosa D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 11.3.1612 (gb, dt., 1 S.): Außen Eingangsvermerk: „12. Martij A[nn]o 1612. H. D. Rosa schreiben wegen des waldbadts.“ = DS 4629

„Johan. Rosa D. unnd bestalter Physicus alda [Amberg]“, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Amberg, 30.08.1611, (bb, dt., 2 S.): Außen Eingangsvermerk: „6. 7bris A[nn]o 1611. H. D. Rosa Medicus zu Amberg bericht zergrunden waldbadts alhier“. = DS 4630

Johan. Rosa D. / Joachim Camerarius, D. / Albert Menzelius, D. (g), an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), Weysenburgck (Weißenburg), 22.4.1612, (gb, dt., 5 S.). FOTO = DS 4631; derselbe Brief wie?

Johan. Rosa D. Medicus Ambergensis /Joachim Camerarius, D. Medicus Normembergensis / Albert Menzelius, D. Medius & Professor Ingolstadiensis (g), an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), Weissenburg (Weißenburg), 22.4.1612, (gb, dt., 3 S.). Außen: „Bedenken über hiesiges Wildbad von D. berühmten auswärtigen Medicis. 1622 [!].“ FOTO - Edition: Ley 1906, 7 f. Die hs. „Kurtze und Wahrhafftige Beschreibung deß Heylsamen Brunnen vnnd Wildbades inn des H: Römischen Reichs Statt Weissenburg am Norggau“ (39 S.) der drei Medici von 1612 findet sich im Stadtarchiv Weißenburg unter der Signatur 1046 in zwei Exemplaren. Dazu Ley 1906, 9-12. = DS 4631

Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), an Joachim Camerarius, Nürnberg, Weissenburg (Weißenburg), 2.12.1612, Kopie (gb, dt., 3 S.): = DS 4632

„RD“ (Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), an Joachim Camerarius, Nürnberg, Weißenburg (Weißenburg), 26.1.1613 (gb, dt., 1 S.) = DS 4633

Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 12.2.1612 (gb, dt., 2 S.); Außen Eingangsvermerk: „16. Febr. Anno 1612. H. D. Camerarius erbeut sich das wildtbadt probiren zuhelffen.“ = DS 4634

Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 29.2.1612 (gb, dt., 1 S.); Außen Eingangsvermerk: „1. Martij A[nn]o 1612. H. D. Camerarius benent zu probieren des wildtbadts denn 19 Aprilis A[nn]o 1612.“ = DS 4635

Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 18.12.1612 (gb, dt., 2 S.); Außen Eingangsvermerk: „24. Decemb. A[nn]o 1612. H. D. Camerarius uberschickt die wildtbadts beschreibung.“ = DS 4636

Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 27.1.1613 (gb, dt., 1 S.): = DS 4637

Joachim Camerarius an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Nürmberg (Nürnberg), 10.2.1613 (gb, dt., 1 S.); Eingangsvermerk: „12. Febr. A[nn]o 1613“. Die ihm zugeschickte „Deduction“ des Weißenburger Wildbads aus der Feder von Dr. Rosa finde die Billigung von C. und ebenso die von Dr. Menzelius. Bis hierher Teiledition in Rosa 1613, S. 1 - [Beiliegend finden sich auf einem Zettel die beiden alternativen Titeleien] .


+++ = DS 4638; #####


Philippus Menzelius, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Ingolstatt (Ingolstadt), 7.2.1612 (gb, dt., 1 S.); Eingangsvermerk: „30. Ian. [a.St.] A[nn]o 1612. Wildbad betr.“: Dem Schreiben der Empf. entnehme M., dass sie gewillt seien, die Wirkung des am Ort vorhandenen Brunnens oder Wildbades und der [im Wasser] enthaltenen Mineralien durch verständige Medici probieren und erforschen zu lassen – welches wahrhaft ein sehr löbliches und christliches Vorhaben sei, das zum Nutzen und zur Wohlfahrt vieler Menschen dienlich wäre. Es sei nötig, solche Wasser wegen ihrer starken Wirkung fleißig zu „unterschaiden“, wie und wann sie zu welchen Krankheiten tauglich oder untauglich, heilsam oder schädlich seien. Neben lange währender Observation eigne sich dafür, zu passender Zeit, am ehesten ein Gutachten, für das die Empf. leicht aus Nürnberg, Augsburg oder Nördlingen erfahrene Medici zu sich rufen könnten. Der Verf. selbst sei seines Alters und seiner Leibsblödigkeit wegen nicht mehr im Stande, eine solche Reise anzutreten. = DS 4639

Albrecht Menzel / Albertus Menzelius, Med. D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Ingolstat (Ingolstadt), 29.3.1612 (gb, dt., 1 S.); Eingangsvermerk: „13. Martij [a. St.] A[nn]o 1612. Albertus Menzelius erklert sich wegen des wildbadts“. Die Empf. hätten in einem Schreiben ihre Absicht bekundet, etliche Medici zu sich zu rufen, um am 29. April [1612] das Weißenburger Wildbad und sein Heilwasser auf seine Mineralien und seine Heilkraft hin zu untersuchen. Das sich sein Herr Vater [Philipp Menzel], an den man in dieser Sache geschrieben habe, [am 7.2.1612] altersbedingt habe entschuldigen lassen, biete sich der Verf. bereitwillig an, sich – unangesehen der öffentlichen Vorlesungen, Purgationes usw., die dann [am folgenden Tag] gleich wieder anfingen - am 29. April gegen Abend in Weißenburg einzufinden, um gemeinsam mit den anderen Ärzten alles Notwendige vorzunehmen. = DS 4640

Albrecht Menzel, Med. D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Ingolstatt (Ingolstadt), 11.1.1613 (gb, dt., 2 S.); Eingangsvermerk: „2 / 12 Januarij A[nn]o 1613“. Gute Wünsche zum Neuen Jahr; die ihm zugeschickte „Deduction“, die Dr. [Johann] Rosa mit Fleiß zusammengetragen habe, finde M.s Billigung und werde dem Weißenburger Wildbad großen Zulauf (Zuegang) verschaffen. M. wünsche [nach dem Druck] ein Belegexemplar oder zwei oder drei davon. Wegen dringender Geschäfte habe er nicht die ganze Schrift durchlesen können, könnte dies bei Bedarf aber binnen zwei oder drei Tagen nachholen. = DS 4641

Albertus Menzelius / Albrecht Menzel, Med. D. et Professor ordinarius, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), Ingolstadii (Ingolstadt), 2.1.1613 (gb, lat., 1 S.); M. gibt seine Imprimatur zu der Beschreibung des Weißenburger Wildbades durch Dr. med. Johann Rosa, Physicus der kurpfälzischen Stadt Amberg: Die Beschreibung [an deren Zustandekommen M. selbst beteiligt war] sei seiner Einschätzung nach des Druckes und Lichtes der Öffentlichkeit überaus würdig, sehr erfreulich zu lesen und für allen Besucher des Bades und ihre Gesundheit äußerst nötig. Edition in Rosa, S. 2- „Acuratam hanc et eruditam Thermarum Vveissenburgensium descriptionem a Cl. viro Dn. Joanne Rosa Philosophiae et Medicinae Doctore peritissimo, nec non Palatino Electoratus Civitatis Ambergensis Physico ordinario etc. pronuper concinnatam vidi legique. Quam proinde non solum typis et luce publica dignissimam, sed et lectu tum iucundissimam tum omnibus iis pernecessariam arbitror, quorum valetudo harum Aquarum usum exigit.“ = DS 4642

Albrecht Menzel, Med. D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Ingolstat (Ingolstadt), 3.4.1613 (bb, dt., 1 S.); Eingangsvermerk: „praesentirt den 25 Martij [a. St.] A[nn]o [16]13“. M. bedankt sich für die ihm [als Gutachter des Weißenburger Wildbades] verehrten zwölf Goldtaler und die beigelegten 24 Exemplare von Dr. Rosas „Deduction“ des Wildbades, welche er erhalten habe. = DS 4643; dazu Ley 1906, 7.


1049: (Eröffnung des Wildbades mit Badeordnung, 1589-1643)

Zwei Entwürfe für Schreiben des Rates (?), (1 S.), 14.#. 1636 u. 21.8.1643


1050: (Stellengesuch von Dr. med. Nikolaus Eberhard Winkler, 1622)

Nicolaus Eberhardt Winckler, Medicinae Doctor (g) an Dr. jur. Veit Rhott / Vitus Roth (s. unten 5428), Syndicus von Weißenburg (g), Feuchtwangen (Feuchtwangen), 5.11.1612 (sg, dt. 3 S.); Außen Eingangsvermerk: „7. 9bris A[nn]o 1612. Herr S: Nicolauß Eberhardt Winckler von Feuchtwang […] wegen deß Physicats“. = DS 4645


1276: (Gesundheitszeugnis von 7 Ärzten für Hans Statler, 1572) Nürnberg, 1.4.1572, (uk, dt., 1 S.); Gedruckte Papierurkunde, sieben aufgedruckte Papiersiegel: Heinrich Wolff, Paulus Weller, Justinus Müller, Johann Schenck, Georg Palm, Georg Rucker und Volcherus Coiter, Doktoren der Medizin und geschworene Leibärzte des Rates und der Stadt Nürnberg bekennen durch den vorliegenden Brief, dass [der nun folgende Name wurde hs. eingetragen] Hanns Statler von Weissenburg vor ihnen erschienen sei, um sich besichtigten zu lassen, ob er mit der Krankheit des Aussatzes beladen sei oder nicht. Man habe ihn ordentlich und fleißig besichtigt. Daraufhin erachte man ihn derzeit nicht für aussätzig, sondern mit der „Seuch der Frantzosen verunrainet“. Diese sei zwar abscheulich und zu fliehen, doch solle er deswegen nicht [wie die Leprösen] von der Gemeinschaft der Menschen abgesondert werden. Dessen zur Urkunde haben die eingangs genannten Ärzte ihre „gewönliche Betschaft herunter gedruckt“ [die sieben Papiersiegel der urkundenden Ärzte folgen nach dem Datum]. = DS 4646


4577: (Supplikationen wegen Apotheken, 1630) Supplikation von Alexander Döderlein d.J., Apotheker, an Rat, 1630

Verzeichnis „Specificirte Wahren, so in ein Apotheke gehörig“ von Alexander Döderlein d.J., 1630

Brief von Alexander Döderlein d.J.; Eingangsvermerk: 6.10.1630

„Gründtlich unnd Rechtmässige Ableinung Annexa petitione, Alexander Döderleins, deß Jüngeren Burers alhier Contra Herrn Alexander Döderleins deß Eltern Rhattsverwanten undt Apotheckers, auch alhier jüngst eingegebener vermeinter Clag und gegen antwort; Bearbeitungsvermerk: 29.3.1631

Brief von Alexander Döderlein d.Ä.; Bearbeitungsvermerk: 25.2.1631

Jeremias Sturm, MD (g) an Rat Weißenburg (g); (dr., 3 S.), Weißenburg (e), o.D.; Außen Eingangsvermerk: „2 Martij Anno 1631“: Bedenken wegen der Apotheken. FOTO = DS 4647

Mehr Schreiben von Alexander Döderlein d.Ä, 1628

Apothekereid, O.D., 2 S.


5336: (Sondersiechen, 1624) Kostenabrechnung, 1678 = kein Arztbrief

Inventar, 1678 = kein Arztbrief

Briefe aus Nürnberg, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 1628 = keine Ärztebriefe


5428 (Vitus Roth: Schrift über die Heilkraft des Wildbades, 1.10.1604) Vitus / Veit Roth, Dr. jur.; zu ihm: Stadtarchiv Weißenburg: Friedrich Blendinger: Einwohnerverzeichnis der Reichsstadt Weißenburg, (maschschriftl.): Kopie; nicht in Matrikel TÜ verzeichnet (14.6.2011), aber als Dr. iur. in Tübingen 1591 belegt durch: VD16 H 626


7243 (Bittschriften - „Supplikationes“ - an den Stadtrat um Stellen u. Stipendien, insbesondere Steuerermäßigung etc., auch von mehreren Schutzjuden, 1640 [?])

Georg Abraham Merclinus Weishemius (g) an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Weissenburg (Weißenburg), 13.7.1640, (sg, dt., 1 S.); Außen Bearbeitungsvermerk: „Georg Abraham Mercklin von Weißh[eim] helt umb die Physicatstell an. Praesent. und verlesen den 13. Juli 1640.“ Durch den hiesigen Apotheker Christoff Döderlein sei M. brieflich benachrichtigt worden, dass die Physicatsstelle in Weißenburg schon ziemlich lange vakant sei. Ihm wurde auch mitgeteilt worden, dass der Rat geneigt sei, zum Besten des Wildbades und der Apotheken wieder einen [!] Medicus aufzunehmen. Über seine Studienzeit und die zu Wittenberg sowie jüngst in seiner Vaterstadt Weisheim bereits ausgeübte Praxis könne M. ausreichende Zeugnisse vorlegen. Hiermit wolle er also dem Rat untertänig seine Dienste anbieten, M. verspricht treue, gehorsame und dankbare Pflichterfüllung. = DS 4686

Zu Mercklin / Mercklein / Merclinus und seiner Beschreibung des Weißenburger Wildbades s. Ley 1906, 15-17.

9708: (Kochbrunnen, 1541) 14 Stadträte, an Erasmus Horn (g), 1541); außen: „Kochbronnen betrf. de Anno 1541“ (dt., 2 S.); unten: „Senatores fuerunt“ [es folgen die Namen von 14 Stadträten]; eine Abschrift (18./19. Jh?) liegt bei bei.


9715: (Georg Abraham! [fälschl.: Albrecht] Merklin: Memorial von Stadtarzt zur Verbesserung des Wildbades, 1646 [fälschl.] 1690) G. Albrecht Merklin, D., an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Weyssenburg am Norggaw (Weißenburg), 31.3.1646, (be, dt. 3. S.); Außen: „Underthänig Memoriale […] Vmb verbesserung der biß hero gepflogenen Wildbadts #anstalltung“; Eingangsvermerk: „2 Aprilis A[nn]o 1646“; Edition bei Ley 1906, 15; FOTO = DS 4687


10996 (Dr. Christoph Eder, o.J.) Doctor Christoff Eder – [Mediziner? – wahrscheinlich nicht] nimmt Stellung zu den Anschuldigungen Michael Scherzers, Sohn seines Schwagers und Spitalprediger zu Uffenheim, o.D.


11073: (Gesuch um kostenlose Wildbadbenutzung) 1 von Bürgermeister und Rat Wemding, 15. Jh.

usw. wie 1045


11144: (Ärzte und Bader: Klagen, Vorschriften, Rezepte, 1442-1616) Christoff, Bischof von Augsburg, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), 8.10.1542 (dt., 1 S.) = kein Arztbrief

Dr. med. Huldrich Sumer / Ulrich (g) an Rat Weißenburg (e), Weißenburg (e), o.D. Eingangsvermerk: „freitags nach Iudica Anno 1544“ [= 11.4.1544], (pe, dt., 3 S.), FOTOs = DS 4688; Außen Bearbeitungsvermerk: Es komme dem Rat nicht gelegen, Dr. Ulrich Sumer auf seine Supplikation hin die Besoldung zu erhöhen. Doch solle es ihm unbenommen (unverhindert) bleiben, sich andernorts nach einer Stelle umzusehen, wenn er glaube, sich dadurch verbessern zu können. Ihm solle geantwortet werden, er möge noch ein halbes Jahr hier tätig sein. - Die Empf. wüssten wohl, in welcher Form und Gestalt der Verf. von ihnen bestallt worden sei: Ihr damaliger bestallter Advokat Dr. Ludwig #Schradin habe ihm seinerzeit geschrieben, dass der Weißenburger Rat willens sei, einen Doctor Medicinae zum Arzt der gemeinen Stadt und des Wildbads aufzunehmen. Durch den Doktor und andere Personen sei die angebotene „condition“ S. gegenüber sehr gelobt worden, vor allem des Wildbads[, der dortigen Patienten] und der kostengünstiger Mitbenutzung (wolfailhait) des Bades halber. Das Wildbad sei dann für ihn auch der Grund gewesen, hierher zu ziehen, da S. den Gebrauch der Bäder in Italien schätzen gelernt habe. Andernfalls wäre er wohl zu #Neuenmarcket bei seiner gehabten Besoldung und Praxis geblieben. So habe S. sich jedoch überreden lassen, das mindeste für dass meiste zu nehmen, sonst wäre er wegen der 50 Gulden [Lohn] sicher nicht hierher gekommen. Ihm sei auch vom Rat zugesagt worden, dass man, sollte seine Besoldung nicht ausreichend erscheinen, diese nach einem Jahr aufbessern könne. S. habe es also bei dieser Zusicherung belassen und sei habe unter großen Unkosten den Umzug hierher nach Weißenburg hinter sich gebracht. Da nun aber die Zeit gekommen sei, eine neue Bestallung aufzurichten, habe S. dies zum vergangenen Ratstermin angezeigt, worauf ihm die Empf. durch den Stadtschreiber ausrichten ließen, dass man an seinem Dienst kein Missfallen habe, sondern ihn wohl leiden könne. Wenn er eine Beschwerde vorzubringen habe, solle er diese seinen Herren beim kommenden Ratstermin anzeigen.

Zwar würde er gerne am Ort und bei dem Wildbad bleiben, doch sei S. durch seine materielle Not verursacht mitzuteilen, dass er bei der herrschenden Teuerung spüre [S. 2], dass ihm oder anderen Doktoren das Wildbad mehr Schaden als Nutzen bringe. Es gebe nämlich viele Leute, die sagten, das Wildbad werde [für die Gesundheit] alles bewirken, und es den Patienten gegenüber als überflüssig hinstellten, mit einem Arzt wie S. über die Anwendung der Kur zu reden. S. habe also tatsächlich gar keinen Nutzen von dem Bad. Auch sei das Volk hier in der Gegend arm und könne ihn nicht bezahlen. Wem er mit Rat und Arzneien treulich helfe, der laufe, sobald es ihm besser gehe, von Stund an zum #“teuffl nach widlen“, zu Juden oder anderen Landbetrügern, von denen es hier in der Gegend viele gebe. Diesen Leuten müssten sie dann bezahlen, was immer sie forderten – was man auch gerne tue -, nur S. gönne man die zwölf #„d“ nicht. Es gebe auch Leute, die ihm die Patienten aus Neid und Hass abspenstig machten. Zwar gebe es um die Stadt eine große Landschaft, doch sei das Landvolk gewohnt, dass der Arzt nur den Harn (harm) besehe, und glaube, damit sei den Kranken schon geholfen. Diese Leute wollten dem Arzt auch nicht mehr als die sieben #“d“ für die Harnschau bezahlen. S. müsse erdulden, dass man dann einfach zur Tür hinausgehe, ihn sitzen lasse und noch viel mehr. Auch sonst werde S. und seine Familie (wie der Rat wohl wisse!) unverschuldet von bestimmten Leuten geschmäht und geschändet!

Der Rat solle auch wissen, dass es viele Leute gebe, denen es nicht zustehe, in Fällen, die nur ein Doktor zu behandeln habe, ärztlichen Rat zu erteilen. Daher habe S. eine Rechnung aufgestellt, die klar ergeben habe, dass er mit der jetzigen Besoldung seinen Haushalt ohne [finanziellen] Schaden nicht führen könne – ganz davon zu schweigen, dass er auch Kleider für die Familie oder manchmal auch ein Buch und anderen notwendigen Hausrat kaufen müsse. [S. 3] Wenn der Rat also den Verf. bei der andauernden großen Teuerung mit der Besoldung und anderem so halten wolle, wie es in #Neuenmargkt gehandhabt wurde, wo seine Praxis freilich besser besucht war, und da ihm der Weißenburger Stadtadvokat Dr. #Gemelen vor einem Jahr und jetzt wieder zugesichert habe, er werde keinen Anlass zur Klage haben, und da S. auf den väterlichen Schutz des Rates vertraue, [S. hat hier versäumt, seine Forderung zu formulieren: … bitte er um eine deutliche Aufbesserung seiner Besoldung]. S. werde dafür dem Rat und der gemeinen Stadt auf das fleißigste dienen, damit seine Herren im Rat nicht glaubten, er verlange nur aus Geiz oder Geldgier mehr für seine Arbeit. Mit den fünfzig Gulden[, die er jetzt bekomme,] könne er sich und die Seinen nicht erhalten. Gott habe ihm ein Weib und Kinder geschenkt, daher sei es dem göttlichen Willen gemäß und billig, diese zu ernähren. S. habe genug gelernt, um seinem Beruf Ehre machen zu können, auch wenn er dabei keine goldene Ketten am Hals und teure Kleider trage oder [gelehrt] daherschwätze, wozu ihm etliche Leute geraten hätten. Dieses habe S. dem ehrbaren Rat, seinen Herren, in kurzen Worten gütlich vortragen wollen. Er bitte untertänig, dienstfertig und freundlich, es im Guten aufzunehmen. Mit Bitte um eine günstige Antwort.


Sebastian Goldtman, Balbierer und Franzosenarzt, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), 1569

Bernhard Hutter, Barbierer, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), 1575

1575: Ohne Adressat und Unterschrift

Wilhelm Schlecht, kaiserl. Notar und Stadtschreiber zu Weißenburg: Urkunde über die Bürgerschaft, der Barbiere Alexander Freißhier [?] und Jonas Grim, 21.1.1579

Räte von Ö[t]tingen, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 1584

Vogt Daniel Steinlein, Berolzheim, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 15.10.1585

Bürgermeister und Rat Weißenburg an Martin Schrager, Stadtschreiber zu Barrenhaim [Berolzheim?], 15.10.1586 (Entwurf)

Bürgermeister und Rat Weißenburg an Ungenannt, 16.10.1589

Georg Zog / Zoch von Berolzheim an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 21.4.1591

Wolf #, Vogt von Berolzheim, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 24.7.1592

  1. , an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 4.6.1597 = kein Arztbrief

Urkunde 10.2.1597 = kein Arztbrief

Martin #, Barbier, an Bürgermeister und Rat Weißenburg, 17.11.1598 = kein Arztbrief

Usw. (ab hier nur noch die Treffer notiert!)

M. Leonhartus Köelerus, Schueldiener und bestalter Arzt alhie, an Rat Weißenburg (e), Weißenburg (e), o.D. [um 1600?], (be / gu, dt., 5 S.), Erhaltungszustand: Das linke obere Viertel der Bögen fehlt durch Mäusefraß. FOTO = DS 4689. Der allmächtige Gott habe in seinem gerechten Zorn aufgrund ihrer [unzählbaren Sünden] die abscheuliche Plage der Franzosen [Textverlust: … geschickt], durch die nicht nur einzelne Personen, sondern ganze [Haushalte] angesteckt und vergiftet würden. Es gebühre sich, als Gegenmaßnahme vor allem bußfertig zu Gott zu beten und daneben auch geeignete Mittel und Arzneien gegen die Krankheit an die Hand nehmen. Der Verf. habe vor etlichen Wochen auf Wunsch des Rates vor etlichen dazu deputierten Herren vermeldet, dass dabei die Holzkur [mit Guajak] das sicherste und gebräuchlichste Mittel sei und sich niemand ohne große Not einer Rauch- oder Schmierkur unterziehen sollte.

Nun hätten sich aber ganz freche Bader freventlich unterstanden, die hochgefährliche Rauchkur anzuwenden, die von anderen Herrschaften nicht so leicht zugelassen werde, wodurch der hiesigen Bürgerschaft große Gefahr drohe. Daher wolle der Verf. dem ehrbaren Rat hiermit anzeigen, weshalb diese Behandlungsmethode für so gefährlich zu halten sei – nicht aus eigenem Gutdünken, sondern nach den Schriften der allerbewährtesten Ärzte. [S. 2]

[I.] Die wichtigste Materie [Inhaltsstoff] bei dieser Kur sei das Quecksilber [Textverlust: … welcher aber für Menschen sehr gefährlich sei].

II. Denn obwohl der Mercurius zur medizinischen Anwendung in der Rauchkur „solvirt, congelirt, sublimirt und [in anderer Weise] präparirt“ werde, habe er doch seine Tücke dadurch nicht [verloren].

III. Der ganze Körper und alle Gliedmaßen des Menschen würden dadurch geschädigt.

IV. Der ganze Leib werde dadurch erkältet, besonders aber die Nerven und das Geäder, ja selbst das Mark in den Knochen, woher Zittern, Reißen und Schmerzen an Händen und Füßen, Taubsucht, Gicht und Schlag sowie andere Hauptkrankheiten rührten.

V. Quecksilber ziehe die Flüsse in den Mund, wodurch unheilsame Geschwüre entstünden, die Zähne ausfielen und das Gaumenzäpfchen verfaule.

VI. Quecksilber lasse Lunge, Leber, Milz, Nieren und auch die Gebärmutter faulen [S. 3], was zu unzähligen Krankheiten führe.

VII. Der Magen und die Verdauung würden durch das Quecksilber geschwächt, das Blut vergiftet, die Glieder gebrechlich, auch die Lunge [werde geschädigt]. [Textverlust] Schindsucht sei die Folge.

VIII. Obwohl sich die Patienten nach einer Rauchkur wohlauf, frisch und gesund fühlten, weil sie keine besonders große Schmerzen mehr verspürten und die Räude, Flechte und andere Franzosenmale zurück in den Leib schlügen, so trügen die Patienten das Gift doch noch in ihrem Körper und könnten andere damit anstecken und vergiften.

IX. Der Grund, dass die Patienten die von der Krankheit verursachten Schmerzen, die ihnen noch in Fleisch und Blut stecke, nicht spürten, sei der, dass der giftige Rauch den Körper unempfindlich gemacht habe: Es handele sich also um keine wirkliche Heilung, sondern vielmehr um eine Zerrüttung und Zerstörung des Menschen.

X. Obwohl der gemeine Mann glaube [S. 4], [Textverlust: … dass die Rauchkur mit Hilfe von Quecksilber helfe], so verstärke sie doch gewiss viele schwere Krankheiten. Die Kur [Textverlust: … sei daher schlimmer als die Krankheit, die mit ihrer Hilfe bekämpft werden solle.]

XI. Die Erfahrung zeige, [Textverlust: … dass ] der Rauch, über eine lange Zeit [angewendet, schließlich zur Folge habe, dass] der Leib dadurch aufgeätzt oder sonst wie geöffnet werde und die „angeloffne“ Hirnschale oder andere Knochen, auf die sich der Mercurius gelegt habe, abgehoben werde und ganze Stücke von den gesunden [Knochen] abgerissen und herausgenommen würden.

XII. Daher sollte die Rauchkur erst dann, wenn die Holzkur auch nach der zweiten oder dritten Anwendung erfolglos bleibe, zugelassen werden.

XIII. Der Rat möge aber bedenken, dass oft arme, mittellose Leute mit der besagten Seuche behaftet seien, die sich kaum eine Kur, geschweige denn zwei oder drei Kuren leisten könnten, weshalb aus der Not eine Tugend gemacht werden müsse [S. 5].

XIV. [Textverlust, etwa: … Nämlich dahingehend, dass arme Leute die Anstrengungen der Holzkur – das andauernde Schwitzen – aufgrund ihrer entbehrungsreichen Lebensweise leichter ertragen könnten.]

[X]V. [Textverlust, ein zusammenhängender Sinn ist kaum erschließbar, etwa: Das Schwitzen lasse wieder zähen Schleim entstehen, von dem der Körper zuvor sorgfältig purgiert werden müsse.].

Die namhaftesten und berühmtesten Ärzte hätten ausführlich über die vielfältigen Schäden geschrieben, die das „unordenlich wesen“ [bei der Behandlung] der besagten Krankheit, das beim gemeinen Mann gebraucht werde, verursache, besonders aber Montanus, Fracantianus [Antonio Fracanzani, gest. 1567], Falloppius, Bruele, Fernelius und viele andere. Der Verf. empfiehlt sich den Empf. und bittet, seine Fürsorge und herzliches Wohlmeinen zum Besten aufzunehmen. Unterzeichnet: „M. Leonhartus Köelerus, Schueldiener und bestalter Arzt alhie.“


11311: (Pestmittel, 1582) Außen: „Nutzs und Wurckung auch Rechten gebrauchs des überantworthen latwergi, welches sunst Electarium principum genannte wirdt, Desßgleichen auch den Rotulen oder Zuckher Pletzlein, 1582“, (be, dt., 4 S.); Unbekannter Arzneiverkäufer, Weißenburg, 1582, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (m), 1582 FOTO = kein Arztbrief: Der Verf. helfe durch seine Medikamente „mit Gottes Gnaden“ dort, wo kein Doktor helfen konnte. Sein Mittel hilft gegen die Pest, Syphilis, Tollwut usw.


11213: (Weißenburger Hebammen, 1482-1579)

Schreiben an den Stadtschreiber, von dessen Bruder, o.D. (dt., 1 S.) = kein Arztbrief

Jörg von Schaumberg, Pfleger zu Arberg an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Donnerstag nach Martini, 1482 (dt., 1 S.) = kein Arztbrief

Titus von Rechenberg an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Mittwoch nach Invocavit, 1486 (dt., 1 S.) = kein Arztbrief

Peter Tuntzel, Stadtschreiber von Nördlingen, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Sontags nach #, 1494 = kein Arztbrief

Auf der Rückseite: „Artickel den Hefammen fuerzuhalten“ von „Joh[annes Petzhart“ [was folgt, ist unleserlich: 1501(?) lt. Archiv], (be., dt., 1 S.): Alle Hebammen sollen über Dauer ihrer Amtsausübung befragt werden; sie sollen befragt werden, ob sie die Formel der Nottaufe (Jachtauffen) kennen, die laute: „Ich tauff dich Im Namen des vaters vnd des süns und des heiligen gaistes“, sie sollen [an deren Wortlaut] nichts mindern oder hinzufügen; Anweisungen zur Nottaufe: Es solle nach Möglichkeit stets vor anderen Gliedern am Haupt des Kindes getauft werden; ein notgetauftes totes Kind solle nicht begraben werden, bevor die Hebammen einen Pfarrer aufgesucht und ihm berichtet hätten, wie es getauft worden ist; ein ungetauftes Kind solle nicht an geweihter Stätte [auf dem Friedhof] begraben werden, denn diesfalls müsse es wieder ausgegraben und die Stätte neu geweiht werden. Die Hebammen sollten bei ihrem Tun keine böse Segen [Zaubersprüche] oder Zauberei gebrauchen und sie sollen auch keine Zauberinnen sein, denn es stehe zu befürchten, dass nicht Gott, sondern der böse Geist helfend eingreife. ### Die Befragenden sollen das Ergebnis der Befragung dem Rat (weyshait) berichten und beschwören. Theologisch = kein Arztbrief => Autorität, Nottaufe FOTOs

Ulrich von Welzhausen, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), Freitags nach der Auffahrt Christi, 1527 (dt., 1 S.) = kein Arztbrief

Bürger<meister> [Textverlust] Weißenburg (m) an Bürgermeister und Rat [von ?] [Textverlust], Montags den 20 [### unleserlich] Decembris, 1557 (dt., 1 S.); Konzept mit Streichungen und einer Ergänzung marginal links = kein Arztbrief

Hannß Pauluß von Schmoßen [?], an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), 23.3.1573 (dt., 2 S.) = kein Arztbrief

Bürgermeister [von Weißenburg (m)] an Richter, Verweser ### des Stadtgerichts [von Bad Punhaim?] [Textverlust], 8.5.1579 (dt., 2 S.); Konzept mit Streichungen und Ergänzungen marginal links = kein Arztbrief; wohl Antwort auf:

Richter, Verweser und ### des Stadtgerichts zu [?], an Bürgermeister und Rat Weißenburg (g), 6.4.1579 (dt., 2 S.) = kein Arztbrief

Anna Steinhart Bronnerin, Christina Kütenfallderin, geschworene Hebammen alhie, an Bürgermeister und Rat Weißenburg (e), Weißenburg (e), o.D. (dt., 2 S.) = kein Arztbrief: FOTOs Die beiden ordentlich bestallten Hebammen beschweren sich, dass – entgegen der ihnen vor Jahren gegeben Zusage, keine anderen Hebammen in der Stadt zuzulassen – Melchior Hunters Hausfrau unbefugt in der Stadt als solche betätige. Darüber hätten die Verf. vor einem Jahr schon beim Bürgermeister Klage geführt. Ihnen werde dadurch das Brot abgeschnitten. [S. 2] Sie bitten daher untertänig, sie bei ihren Rechten zu belassen.


11816: (Kontagion: Instruktionen, ein Attest, 1679) „Instruction Wornach sich der under Dem Ellinger Thor bestellte Examinator, wegen der in dem Königreich Ungarn, und der Statt Wien, eingerissenen und starck grassierenden Contagion, und der alhier ankommenden fremden personen pflichtmässig zue verhalten“ (dt., 2 S.), Entwurf; unten: Conclusum in Senatu den 10ten Octobris 1679“.- 40tägige Quarantäne für Reisende aus Ungarn und Wien, von anderen unverdächtige, aber bandisirten nahe gelegenen Orten sollen Personen nicht passiert werden, es sei denn sie hätten „beglaubte undt genugsame Feden, oder Päss, Von ordenlichen Obrigkeiten fürzueweisen“ [!Fehde = Urkunde, Papier, hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung, s.u.]; die von unverdächtigen Orten kommen, aber keine „Fede und Urkundt“ haben, sollen auch nicht passiert werden, es sei denn sie wären zuvor 40 Tage an einem unverdächtigen Ort gewesen. Hohe und vornehme Personen sollten nicht angehalten werden, aber an Eides statt versichern müssen, dass sie zuvor 40 Tage an einem unverdächtigen Ort gewesen seien. Wohl bekannte Personen aus dem Hochstift Fürth, Pfalz Nauburg, der Markgrafenschaft Ouoltbach und Grafschaft Pappenheim sollten nicht angehalten werden, solange diese Orte von der Seuche verschont blieben. Kranke und „übelgestalte“ vagierende Leute, Soldaten, Schüler und Bettler, liederliche Handwerksleute sollen genau beaufsichtigt und nicht passiert werden, auch wenn sie mit Feden versehen seien, wandernde Handwerksgesellen ausgenommen, wenn deren Handwerk hier in der Stadt benötigt werde. Diese müsste jedoch mit gehörigen Feden versehen sein. Auch am Wültzburger und Frauentor solle niemand derartiges passiert werden, sondern alle Personen an das Haupt- oder Ellinger Tor verwiesen werden. Dem regierenden Amtsbürgermeister solle allabendlich ein Zettel mit den Eingelassenen ausgehändigt werden, welche Personen darunter Fede gehabt und welche einen Eid abgelegt hätten, wo sie zu logieren gedächten, um zu sehen, ob diese bei ihren Wirten oder Gastgebern bei anbrechender Nacht anzutreffen seien. Die Examinatoren sollen sich bei der Verrichtung ihres Amtes gegen jedermann bescheiden und manierlich verhalten.

Gedruckter Ratsbeschluss, 30.9.1679: Strafandrohung bei verbotenem Einschleichen und Beherbergung eingeschlichener Personen.

Gedruckter Ratsbeschluss, 22.9.1679: über die Quarantäne (s.o.), Reinigung der Stadt und ihrer Straßen, Gassen, Häuser und Brunnen; Verbot der Schweinemast in der Stadt. Man solle kein wurmstichiges und unzeitiges Obst kaufen und essen oder auf den Markt bringen, weil es allerlei Seuchen und Krankheiten verursache. Die Wirte sollten keine fremden Bettler, oder andere verdächtige Personen, auch die Handwerksgesellen nicht über zwei Nächte beherbergen. Die Wachtleute hätten auf diese Punkte besonders zu achten. Der Rat lasse daran erinnern, dass man zuvörderst zu Gott beten und ein christliches Leben in wahrer Buße führen solle, um sie vor dieser Strafe zu behüten.

Instruktion an den Stadttorschreiber, (dt., 3 S.), Decretum in Senatu, 29.8.1679

Senatusbeschluss (dt., 3 S.), 22.9.1679

Passierschein (dt., 1 S.), von Bürgermeister und Rat Weißenburg (g) für den Rat Johann Ludwig von Roggenbach, 1 Kammerdiener, 1 Laquen [Lakai], 1 Reitknecht, 2 Kutscher und 1 Beiläufer; auf der Rückseite: „Fede“: bestätigt wird dass hier und im Umland gute, gesunde und reine Luft herrsche und keine Contagion oder ansteckende Krankheit grassiere. Um dies zu beglaubigen habe man diese Urkunde ausgestellt und mit der Stadt gewöhnlichem Secretsiegel versehen. 15./25.10.1679.

Entwürfe für der weitere Passierscheine.

„Fede“ oder Blanko-Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kammerer und Rat der Stadt Regensburg: Bestätigt wird, dass in der Stadt Regensburg und den Orten im Umland gute, gesunde, reine Luft und von jeder Contagion oder Seuche freie gute Luft sei. Der Zeiger [hier wird der Name eingetragen] dieses Briefs habe an Eides statt gelobt, sich zuvor an keinem der Infektion verdächtigen Ort aufgehalten zu haben. Um dies urkundlich zu beglaubigen, haben die Aussteller die gegenwärtige „Fede“ mit dem hierzu eigens verordneten Siegel der Stadt versehen. Man bitte, die Bescheinigung der Wahrheit zugute günstig aufzunehmen. [Das genaue Datum des Jahres „Tausent Sechshundert und …“ wird offen gelassen.]; auf der Rückseite hs.: „Fede vor die Regensburger Burger, Beysitzer und Inwohner.“ (3 Exemplare)