Staatsarchiv Basel: Unterschied zwischen den Versionen
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Staatsarchiv Basel, inkl. Universitätsarchiv | |||
Staatsarchiv Basel-Stadt | |||
Martinsgasse 2 | |||
Staatsarchiv Basel-Stadt | 4001 Basel | ||
Schweiz | |||
Martinsgasse 2 | |||
4001 Basel | |||
Schweiz | |||
Öffnungszeiten Lesesaal | |||
Mo., 14-18 Uhr | Mo., 14-18 Uhr | ||
Di.-Fr., 9-18 Uhr | Di.-Fr., 9-18 Uhr | ||
Ansprechpartner Universitätsarchiv | |||
Dr. phil. Hermann Wichers | |||
Mail: hermann.wichers@bs.ch | |||
Findmittel vor Ort, sehr hilfreiches Personal – inzwischen online? TW | |||
Mich hat man digital forografieren lassen (TW) | |||
Sichtungen | |||
DFG-Projekt „Ärztliche Autorität in der frühen Neuzeit“, 12.10.2006 (TW) | |||
Bestände | |||
Übersicht der Bestände nach hss. Notizen im Ordner „Archive: Anfragen und Exzerpte“ | |||
Suchwort „Medizin“ im Zettelkasten verweist auf: Erziehung, Sanität, Universität | |||
D 1, Ratsbücher, S. 2: Entlassungsschreiben für Dr. Alexander Sytz (Seitz) nach seinem Widerruf, 3.9.1533 - KOPIE bestellen; Lit.: Peter Ukena,: Solutus cum soluta. Alexander Seitz’ Thesen über die Notwendigkeit des Geschlechtsverkehrs zwischen Unverheirateten, in: Gundolf Keil u.a. (Hg.): Fachprosa-Studien. Beiträge zur mittelalterlichen Wissenschafts- und Geistesgeschichte (Festschrift für Gerhard Eis zum 70. Geburtstag), Berlin: Schmidt, 1982, 278-290. | |||
D 1, Ratsbücher, S. 102: Bestätigungsschreiben für denselben über die Gründe seiner Ausweisung 1533 zum Zeitpunkt seiner Abreise aus Mülhausen, 24. 9. 1537 - KOPIE bestellen | |||
Erziehung | |||
Siehe Repertorium A 2 | |||
AA 1: Allgemeines und Einzelnes: 1533ff. | |||
1533: Markgraf Phillipp zu #: Brief an den Bürgermeister und die Stadt Basel mit der Bitte, Leonhard #iller, der artzney Doctor [an ihn „auszuleihen“]; | |||
27.1.1582: Brief der Erbengemeinschaft von Johann Bauhin d.Ä. (†), u.a. Unterzeichner Dres. med. Caspar und Johann Bauhin d.J.: Der selige Vater und Schwiegervater der Unterzeichnenden, Doctor [Johann d.Ä.] Bauhinus, habe - teils vor langer Zeit, teils vor kurzem - bei bester Gesundheit seine Güter ihrer Mutter und Schwiegermutter vermacht, die diese, solange sie lebe, unzerteilt „nützen undt niessen“ solle. Erst nach deren erfolgtem Ableben sollten die Kinder die Hinterlassenschaft brüderlich und schwesterlich unter sich aufteilen. Dem Verstorbenen habe man vor langer Zeit und neulich wieder versprochen, diesen letzten Willen gehorsam zu befolgen. Nun sei es in Basel von alters her Brauch, auswärtigen Erben das Absterben eines in Basel Wohnenden durch den Schultheiß und die Amtleute anzuzeigen, damit den Auswärtigen die ihnen zustehenden Güter nicht entzogen würden. So sei auch im vorliegenden Fall zwei weiteren Erben, von denen der eine in Mömpelgard ein württembergischer „Hofpfaff“ sei und der andere in der Markgrafschaft # Rährle wohne, die „Invention“ [Inventur] oder Beschreibung [des Erbes] versprochen worden. [S. 2:] Da die Witwe des Verstorbenen aber noch lebe, stehe die Aufteilung des Erbes gar nicht an. Sollte der Erbfall eintreten, werde - da unter den möglichen Erben keinerlei Zwietracht bestehe - allen Erbberechtigten, auch denen in Mömpelgard und der besagten Markgrafschaft, ihr Anteil ungeschmälert entsprechend der [dann stattfindenden] Inventur zugeteilt werden. Da der Erbfall jetzt noch nicht eingetreten sei, bitte man die Empf. untertänig, beim Schultheißen und den Amtleuten zu bewirken, dass die Erben dieses Mal mit der [Pflicht zur Aufsetzung einer] Beschreibung oder „Invention“ [des gesamtes Erbens; s. Bemerkung] verschont würden. Dafür entbiete man allzeit seinen untertänigsten Dienst. [S. 3:] Beste Neujahrswünsche und Gottes Segen dabei zu einer christlichen Regierung, an Leib und Seele und nach diesem zeitlichen das ewige Leben! Geschrieben und unterzeichnet im Hause des seligen Verstorbenen. FOTOs. = DS 1994 | |||
Nächster enthaltener Brief von 1636: weiter im Akt SICHTEN und BESTELLEN | |||
AA 2: Professoren der ersten Zeit: 16. Jh.: Paracelsus; der Aktendeckel enthält nur die zwei Briefe von Paracelsus an den Rat der Stadt Basel: 28.2.1528, Edition in: Hartmann / Jenny: Amerbach-Korrespondenz, Bd. 3, 306 f.; mit Übersetzung in: Blaser, Erkenntnisse, 75-80; Paracelsus, Sämtliche Werke, Bd. 6, 35; nur als Übersetzung bei Bittel, Paracelsus, 53-55; 4.3.1528, Edition in: Hartmann / Jenny, Amerbachkorrespondenz, Bd. 3, 309; Paracelsus, Sämtliche Werke, ?; Blaser, Erkenntnisse?; Bittel, Paracelsus,? - BESTELLEN | |||
AA 3: Professio medicinae practicae 1546-1819 | |||
„Felix Platters Revers Brieff“: Der unterzeichnende Felix Platter, Doktor der freien Künste und der Arznei, bekenne hiermit öffentlich, dass er von Bürgermeister und Rat der Stadt Basel zu ihrem Stadtarzt und ordentlichen Lehrer der Arznei an der Hohen Schule auf Lebenszeit - oder solange es ihm möglich sei - angenommen worden sei. Dafür solle er den gestrengen Herren und ihren [Bürgern und Hintersassen, lt. Bestallungsurkunde] als ein Arzt aufwarten und gleichfalls allen „frömbden“ [Auswartigen], die ihm zugeführt würden [und seiner Dienste bedürftig seien]. Als ordentlichem Professor sei ihm die Nutznießung einer Chorherrenpfründe am Stift zu St. Peter [von Bürgermeister und Rat als den Lehensherren, lt. Bestallungsurkunde] zugesprochen worden. Vom Stift werde er jährlich aufs Jahr vierzig Pfund Basler Währung erhalten, die ihm vierteljährlich ausgezahlt werden. Darüber habe P. eine von [Bürgermeister] Bonaventura von Brunn unterzeichnete Urkunde erhalten. Im Gegenzug habe P. dem Herrn Bürgermeister und dem Rat der Stadt gelobt und zugesagt [S. 2] - wie er es auch mit vorliegender Urkunde zusage und bekräftige - dass er die beiden Ämter, zu denen er bestallt sei, gegen jedermann fest und getreulich erfüllen werde. Entgegen den in der Bestallung genannten Bedingungen [d.h. wohl: ohne ausdrückliche Erlaubnis seiner Dienstherren] werde er die Stadt nicht verlassen, sondern sich bereit halten, den Dienstherren und ihren Familien zu dienen. In Religionssachen werde er sich dem Rat der Stadt „gleichformig“ halten. Die besagte Pfründe werde er nur er persönlich innehaben und sie nur seiner Obrigkeit und niemandem sonst zurück- oder weitergeben. Das Vorstehende bekräftige der Unterzeichnende wohlbedacht und ernsthaft, „erbarlich und one gefärde“. Gesiegelt und zu Händen der Räte ausgestellt vom Unterzeichnenden. (Fotos); im Akt folgt der Entwurf zu der im Regest erwähnten Bestallungsurkunde Felix Platters zum Ordinarius und Stadtarzt, datiert auf den 11.6.1571 und auszustellen und zu siegeln durch Bürgermeister Bonaventura von Brunn: Die Urkunde dokumentiert ergänzend zu dem im Reversbrief Gesagten, dass Felix Platter auch zum Leibarzt des Basler Bischofs Melchior [von Lichtenfels] bestallt wurde. Im Entwurf gestrichen wurde eine Passage, in der der Fall besprochen wird, dass man Felix Platters Chorherrenpfründe einem anderen Ordinarius zuspräche: dann sollten ihm die verordneten Deputierten die 40 Pfund jährlich auszahlen. Ein lateinischer Text für eine Urkunde (ebenfalls ohne die darin erwähnte Unterschrift und ohne Siegel) vom selben Aussteller und selben Datum wiederholt diese Bedingungen - diese Urkunde wurde vermutlich für die Leitung der Universität ausgefertigt; FOTOs aller drei Urkunden = DS 2096 | |||
2 Briefe von Albanus zum Thor (Torinus) an den Bürgermeister und Rat Basels, Brief aus Mömpelgard vom 9.4. [1545]; FOTO = DS 1995; Brief aus Basel [?] vom 2.11.1545; FOTO = DS 1997 | |||
Brief von Johannes Huber, undatiert. H. habe von den Adressaten in den vergangenen Jahren eine „Lektur“ verordnet bekommen und davon 100 Pfund bezogen. Zu den Bedingungen gehörte, dass H. nur seine Lehre zu erfüllen habe und sonst aller Pflichten frei und unverbunden sein sollte. Nun habe der Rat aber neulich durch das Ratsmitglied Jürg Yselin wissen lassen, dass sich H. während der derzeitigen „Kranken leuffen“ [Epidemie, wohl: Pest] an keinen auswärtigen Ort begeben solle - sei es zu Kranken oder zu anderen Personen. H. komme dies in hohem Maße beschwerlich vor, da ihn seine Bestallung dazu nicht verpflichte und ihm deswegen auch kein weiteres Dienstgeld als [Pest-]Arzt bezahlt werden solle. Man werde wohl wissen, dass die genannten 100 Pfund zur Führung eines Haushaltes mit Frau und Kindern nicht genügten, und die Honorare der Basler Bürger seien ganz „nichtig“ und klein. Deshalb müsse sich H. bei auswärtigen Herren und Fürsten um weiteres Dienstgeld bemühen. H. sei bisher auch von nicht wenigen Fürsten, Herren und Städten eingeladen worden, sich bei ihnen gegen ein festes Dienstgeld niederzulassen, [S. 2] habe dies aber bisher stets abgeschlagen, da er niemandem lieber diene als den Adressaten. Nun sei H. aber in Basel nicht zu einem Stadtarzt bestallt und mit einem entsprechenden Dienstgeld ausgestattet worden und solle nun trotzdem gezwungen werden, auf das Honorar auswärtiger Fürsten und Herren zu verzichten und sich ohne weitere Besoldung nur noch um die hiesige Bürgerschaft kümmern. H. bitte deshalb untertänig, man möge sein Anliegen der gegebenen Notdurft nach bedenken und ihm gnädig [wieder] zugestehen, zu auswärtigen Kranken zu reisen. H. wolle sich daraufhin stets baldmöglichst nach Basel zurückbegeben, um den hiesigen Kranken mit Verstand, Rat und Hilfe beistehen, so sehr Gott ihm dies zugestehe. Er bitte untertänig um eine gnädige [zustimmende] Antwort; FOTO = DS 2100 | |||
1 Brief von Anno 1547: Unterz. von Schultheiß und Rat der Stadt Luzern: Wegen Mitrat Jakob Martin ergeht Frage an die Basler Oberen, ob Dr. Hanns Huober ohne Urlaub in Basel an einen anderen Ort wandern dürfe, um dort zu behandeln (?). H.s Bruder, Domprobst Ulrich Martin Huber solle nach Hubers Willen nachfragen; FOTO = kein Ärztebrief | |||
weiterhin: u.a. Brief von Felix Platter [I. od. II.? – Schrift könnte Barock sein]: SICHTEN und BESTELLEN | |||
AA 4: Medizinische Fakultät: Professio anatomicae et botanicae, 1593-1808: | |||
2 x 1593: [unleserlich; „Freund und Nachbar“ an den Bürgermeister der Stadt Basel: „Bauhin“ wird im Schreiben erwähnt: Bitte um Krankenbesuch, zu gewähren aus „Gutwilligkeit“ wegen „Gesundheit“ der „Frau“. Der nächste enthaltene Brief ist dann von 1739. SICHTEN | |||
Gerichtsarchiv | |||
O 7: Klagbuch des Schultheissengerichts von Großbasel (sehr unleserlich): (fol. 18a-19b – Fotos): 5. Okt. 1569: Klage von Vesals Witwe gegen Erben von Oporin, ich lese wiederholt: „Anathomij“, „Vesalii“, „Epitome“: Streit um korrekte Abrechnung und Honorierung der verkauften Bücher, die Oporinus für Vesal gedruckt hat. | |||
Sanität / Sanitätsacten | |||
Siehe Repertorium A 9 Sanität | |||
A | A 1: Allgemeines und Einzelnes, 1677-1940: SICHTEN | ||
A 2, 1-2: Medizinalgesetze, Medizinalordnung: SICHTEN | |||
E 1,1: Stadtarzt | |||
F 1: Medicinalpersonen, insbesondere Aerzte. Allgemeines: 1559: Taxe der Doctoren der Arzney siehe Apotheker (Akten), ein Brief vom 27.6.1626, dann 1765. SICHTEN und BESTELLEN | |||
G 1: einzelne Ärzte 1454-1936: Ein Heilungsvertrag vom Samstag nach Jubilate 1454: „Zewißende das der Ersam Andres Ospernelle zuo Basel mit dem erbern Meister Peter Gluck von Klosternuwemburg dem Artzet uberkomen vnd eyns worden ist also dz derselbe meister peter Jn seins gebresten des brustes ob den gemechden gentzlich heilen vnd neren sol in zehen wochen nechstkunfftig“. Als Honorar für „solich in kunst artznie“ erbrachte Heilung solle ein Honorar von 31 Gulden bezahlt werden – fünf als Vorschuss und 26 bei vollständiger Heilung) – FOTO: noch kein DS ?; Nächstes Schriftstück dann aus dem Jahr 1753ff. SICHTEN | |||
G 2: Wundärzte, Chirurgen, 16. Jh-1936; SICHTEN | |||
G 3: Unbefugtes Arznen, Pfuscher, Quacksalber, 1593-1810: 1 Urkunde von 1593: „übel betrogen und geschädigt“, nächste Archivalie von 1671- SICHTEN und BESTELLEN | |||
H 1 Apotheken, Allgemeines und Einzelnes 1493–1886, 1493-1886: 13 Bde.! - SICHTEN | |||
H 6: Arzneiverkauf, 15. Jh. ff. – SICHTEN | |||
J 1,1: Spital; Allgemeines und Einzelnes, 1462-1519-1875 - SICHTEN | |||
J 1,22: Spital; Pfleger und Visitatoren, Direktor, 1589-1861 - SICHTEN | |||
Q 1,1: Seuchen, Epidemien; Allgemeines und Einzelnes, 15. Jh.-1934: 41 Bde.! - SICHTEN | |||
Spital | |||
Siehe Repertorium A 9 | |||
A 1: Allgemeines und Einzelones, 1276-1752 SICHTEN | |||
A 2: Ordnungenbuch, 1521 | |||
A 8: Briefbuch: Abschriften der Urkunden, 1527 ff. SICHTEN | |||
B 1: Päpstlicher Ablass, 1484-1492 | |||
B 2: Besenamt, 1577-1844 SICHTEN | |||
F: Jahresrechnungen | |||
G: Stiftungen | |||
M: Liegenschaften | |||
Q: Häuser und Zinse | |||
R: Zinsen | |||
S: Einzelne Spitäler SICHTEN | |||
Stammbäume | |||
Bauhin, 1450-1774 [Auskunft: Es gebe Besseres. TW] | |||
Universität | |||
Bücher F 4,1: Promotiones (Doktoren, Magister, Baccalaura), 1532-1604 | |||
Bücher Q 2: Decreta medica (Beschlüsse und Verhandlungen der med. Fakultät) SICHTEN | |||
Bücher Q 4,1: Doktorenmatrikel der medizinischen Fakultät, 16 Jh.-1815 (lt. Auskunft Staatsarchiv in der UB Handschriftenabteilung, dort aber unbekannt bzw. nicht auffindbar) | |||
Bücher Q 6: Rechnungsbücher der medizinischen Fakultät, 1559-1618 | |||
H 1: Protocollum notarii acamedici [Universitätsnotariat], 1538-1548: Rechnungen, Electio Rectoris, „Kundschaften“ = notarielle Eintragungen des Rektors, z.B. über Vergleichungen vor dem Stadtgericht in Rechtshändeln. | |||
H 2: Protokollum consistorii, 1576-1595 [Universitätsgericht]: (fol. 19b – Fotos): Ende Dezember 1579: Fol. 21a-b, 1580: Ende Dezember 1579: erscheint vor dem Baseler Universitätsgericht der vermögende polnische Adlige Jan Osmolski (um 1510-1593/94), um einen Mitstudenten namens „Bernhart de Portu“ anzuzeigen. Dieser, es handelte sich wohl um den damals ebenfalls schon im fortgeschrittenen Alter stehenden Bernard Penot, hatte Osmolski ein „büchlin von der Alchemij“ dedizieren wollen, der dieses Angebot aber brüsk zurückwies, weil er in dem Widmungsbrief so viele grobe Fehler gefunden hatte, dass er sich zu der spöttischen Bemerkung veranlasst sah, „wan er sovil solbrismos in den episteln, waz dan nur in seinem büchlin für fähler gmacht“ worden seien. Am Ende warf er Penot mit den Worten „gang mir uß mein huß, du nebulo, oder ich will dich zuo öl distillieren“ hinaus. [Die Auseinandersetzung eskalierte später so weit, dass Penot für sieben Tage gefangen gesetzt wurde, weil er gegen den Polen Todesdrohungen ausgestoßen und auch handgreiflich geworden war: vgl. Gilly, Erfahrung, Tl. 1, S. 113; Goldmann, Bernhard Georges Penot, S. 80]. | |||
X 8: | Akten X 1,1: Medizinische Fakultät: Allgemeines und Einzelnes, inkl. „alte Akten“, 1579–1854: die Akten wurden ausgewertet von Thommen, Universität Basel; siehe auch Burckhardt, Medizinische Fakultät der Universität Basel. Insgesamt finden sich 8 Akten bis 1630: nochmals SICHTEN | ||
s.d.: Entwurf für die Urkunde eines Dr. med., undatiert FOTO | |||
26.12.1579: Andreas Bertholdt von Orschatz, „Bergman vnd erforscher der Natürlichen Krefften, vnd dero geheimnissen Liebhaber“ (wie Thurneysser), ersucht um Approbation der med. Fakultät (der die Aufsicht über Apotheken usf. obliegt) um Zulassung seines Heilmittels „terra sigillata“ oder „Terra Adami“ (eine Heilerde wie armenische Erde?). Sie wurde schon von den Fakultäten Leipzig, Köln, Heidelberg und Tübingen approbiert; DS 1987 – für genaues Regest BESTELLEN | |||
18.9.1590 - Johann Haslerus, medicus (immatr. 1565/66, Dr. med. in Freiburg 1576, 1582 Stadtarzt und 1583 Prof. artium der oberen Schule in Bern - wurde wegen antitrinitarischer Gesinnung verfolgt, berichtet über Beschwernisse in Bern; FOTO = DS 2018 | |||
Anfang Mai 1611: Johann Heinrich Frölich, Basileus (immatr. Mai 1595, Dr. med. 1611) ersucht – nachdem er dem Anschein nach bereits praktiziert hat - um die Immatrikulation zum Zwecke seiner Promotion: F., ein gebürtiger Basler, hoffe, dass sein Gastrecht bei den Empf.n noch nicht erloschen sei - gegenüber offenherzigen Menschen eine ehrenwerte Bitte vorzubringen, stehe ja jedem offen. Einige [Patienten], um die er sich ärztlich gekümmert habe ### (quibus phaebicae curae sunt studia, ut frequentem Medica exercitia privata), hätten ihn zu diesem Schreiben aufgefordert, ja gedrängt. Da er von den Empf.n noch nicht mit dem Doktorhut (tiara Medica) geschmückt worden und auch nicht [mehr] Bürger (civis) ihrer medizinischen Fakultät sei, ersuche er um die Zulassung zu beidem. Dies wollte er also, nachdem er vom Dekan zu diesem Schreiben aufgefordert worden sei, von den Empf.n hiermit erbitten. Im Gegenzug verspricht er seinen Gehorsam; FOTO = DS 1988 | |||
7.4.1615 aus Elbing in Ostpreußen von Johannes Bochman (immatrikuliert 1599 in Rostock, in Basel im Juli 1603, 1606 als Student der Medizin, 1607: Dr. med., praktizierte 1607-1611 Arzt in Marienburg (Polen)) an die medizinische Fakultät der Universität Basel mit dem Ersuchen, ihm ein Unbedenklichkeitszeugnis über seine Person und seinen Lebenswandel als Student auszustellen B. habe seit 1599 mit Zustimmung seines Vaters, seligen Gedächtnisses, und des Elbinger Stadtrates an verschiedenen Hochschulen Deutschlands studiert. An der in ganz Europa berühmten Universität Basel habe er sich schließlich - nach privaten und öffentlichen Disputationen - unter dem Vorsitz seines Lehrers Johann Nicol. Stupanus, des Professors für theoretische Medizin, mit Gottes Schutz dem strikten Rigorosum ihrer Fakultät unterzogen und sei daraufhin unter dem Dekanat des verblichenen Thomas Coccius von dem edlen und berühmten Casparus Bauhinus, seinem „praeceptor“, mit dem Doktorhut (tiara medica) sowie allen Ehrenabzeichen und Privilegien eines Doktors der Medizin ausgezeichnet worden. Dafür stehe er in der ewigen Schuld der Fakultät und werde alles daran geben, sich einer solchen Ehre als würdig zu erweisen. - Da in seiner Heimatstadt schon zwei bestallte Ärzte gewesen seien, sei ihm die Eröffnung einer Praxis dort nicht aussichtsreich vorgekommen. Nach dem Tod seines Vaters sei er darum ins polnische Marienbad gezogen, wo er von 1607 bis 1611 - wie er nicht verschweigen könne - nicht ohne Gottes Hilfe erfolgreich zur Ehre Gottes und des Basler Collegiums - praktiziert habe. [S. 2] Dort habe auch eine Frau aus ratsfähigem Geschlecht geheiratet, dann sei ihm freilich eine erfolgreiche Praxis in seiner Heimatstadt in Aussicht gestellt worden. Seit 1611 besuche er also in Elbing unter der Leitung ihres Archiaters gemeinsam mit den bestallten Ärzten Dr. Antonius Naevius aus Dresden und Dr. Joannes Baptista Homodaeus [„Vulturenus - angebl. Sondrio], die beide gleichfalls in Basel promoviert wurden, oft die Kranken. Ihm sei auch vom Rat die „Professio physica“ an ihrem berühmten Gymnasium ehrenvoll offeriert worden. - Jetzt stehe er freilich im Streit mit seinen Brüdern wegen der Aufteilung des väterlichen Erbes. Der gegnerische Anwalt Christophorus Kobl habe dem Elbinger Gericht in B.s. Abwesenheit ein schimpfliches und verleumderisches Schreiben seiner Brüder vorgelegt. Alle die es mit ihm gut meinten, hätten B. daraufhin geraten, durch Schriftstücke der Hochschulen, wo er sich lange aufgehalten habe, seinen guten Ruf wiederherzustellen. B. ersuche daher untertänig, ihm großzügig ein Unbedenklichkeitszeugnis über seinen Lebenswandel (testimonium vitae) als Student in Basel auszustellen. Dies sollte den Adressaten aus Liebe zu Tugend und Ehre nicht schwerfallen. Seine Freunde Jacobus Russingerus, Lizenziat der Rechte, Joannes Jacobus Schwegherus, [S. 3] Petrus Iutzinus, Richter, Joannes Jacobus Frobenius, allesamt Basler Bürger, mit denen er vertrauten Umgang gehabt hab, könne man in Basel dazu befragen. - Er bitte die Adressaten im Namen von Rechtschaffenheit und Tugend untertänig um die Wiederherstellung seiner Ehre und seines guten Rufes gegenüber dem Rat und Gericht von Elbing. Dafür wolle B. mit allen ihm an Körper und Geist zur Verfügung stehenden Kräften, wie er es schon immer getan habe, mit Gottes Hilfe der ihre sein. Seinen guten Namen, also sein Leben vertraue er ihnen an. Gott möge ihre Hochschule weiter blühen lassen; FOTO = DS 1989 | |||
„Supplicatio ad Magistratum contra agyrta empiricos“ (der med. Fakultät: nach 1594, eventuell zw. 14. März und 19. April 1626 (damals, lt. Thommen: 253f., Burckhardt: 167, offiziell erneuert): Der Text verweist auf das Recht der Fakultät auf Examination, festgelegt in den Universitätsstatuten von 1460, 1558 und 1594 [es wurde 1626 = Terminus ante quem - erneuert]. Wundärzte werden durch die Zunft examiniert. „mancherlei mißbrüch“, # Ziel: „der Artzney doctores“ bei ihren „wolhergebrachten Privilegien“ erhalten, gegen Vaganten, falsche Ärzte; FOTO = DS 1990 | |||
1628: Petrus Calvi, „eques auratus“ bittet, da er als Glaubensflüchtling in finanzieller Bedrängnis ist, um eine milde Gabe. = DS 1991 – Für genaueres Regest FOTO BESTELLEN | |||
9./19.5. 1631: Dr. Philippus Antonius Ebius, Protophysicus zu Memmingen, empfiehlt seinen Sohn Wilhelm Gottfried zur Promotion; hat nur 3 Jahre Medizin studiert, Notiz von Stupanus: soll noch ein Jahr studieren, immatr., im Juni 1630, Dr. med. 1633. = DS 1992 - Für genaueres Regest FOTO BESTELLEN | |||
10. August 1639: Petrus Sartorius, der in Basel „Chymica Medicamenta an die Herren Apotheker“ verkauft und ein „collegium chymicum mitt den Medicinae studiosis“ abgehalten hat, bittet um ein Empfehlungsschreiben („Recommendation“) an die Herren von Straßburg, wo er sich neun Monate zuvor um die Stelle eines „Blatenscherers“ (also Wundarzt für die Behandlung der Pocken) beworben hatte. Als Anlass nannte er die „Minderung der Studenten“ im 30-jährigen Krieg, „in laborierung chymischer Medicamenten [ist er] fortgefahren“. Dazu Universität Q2: Decreta medica, 1571-1804: fol. 104: Im Februar 1639 wird Petrus Sartorius aus Wimpfen auf sein Ersuchen hin gestattet, privatim mit den Medizinstudenten chemische Übungen abzuhalten (dazu Burckhardt, Medizinische Fakultät…: 181, Staehelin: 230). Chymische Unternehmer. = DS 1993 - Für genaueres Regest FOTO BESTELLEN | |||
Nach 1630: SICHTEN und BESTELLEN | |||
X 4: Medizinische Fakultät: Akademische Grade - SICHTEN | |||
X 7, 1: Medizinische Fakultät: Medizinalprüfungen für praktische Ärzte, enthalten sind Akten erst ab 1820, Älteres ist offenbar verloren. | |||
Version vom 18. Juli 2011, 15:39 Uhr
Staatsarchiv Basel, inkl. Universitätsarchiv
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27.1.1582: Brief der Erbengemeinschaft von Johann Bauhin d.Ä. (†), u.a. Unterzeichner Dres. med. Caspar und Johann Bauhin d.J.: Der selige Vater und Schwiegervater der Unterzeichnenden, Doctor [Johann d.Ä.] Bauhinus, habe - teils vor langer Zeit, teils vor kurzem - bei bester Gesundheit seine Güter ihrer Mutter und Schwiegermutter vermacht, die diese, solange sie lebe, unzerteilt „nützen undt niessen“ solle. Erst nach deren erfolgtem Ableben sollten die Kinder die Hinterlassenschaft brüderlich und schwesterlich unter sich aufteilen. Dem Verstorbenen habe man vor langer Zeit und neulich wieder versprochen, diesen letzten Willen gehorsam zu befolgen. Nun sei es in Basel von alters her Brauch, auswärtigen Erben das Absterben eines in Basel Wohnenden durch den Schultheiß und die Amtleute anzuzeigen, damit den Auswärtigen die ihnen zustehenden Güter nicht entzogen würden. So sei auch im vorliegenden Fall zwei weiteren Erben, von denen der eine in Mömpelgard ein württembergischer „Hofpfaff“ sei und der andere in der Markgrafschaft # Rährle wohne, die „Invention“ [Inventur] oder Beschreibung [des Erbes] versprochen worden. [S. 2:] Da die Witwe des Verstorbenen aber noch lebe, stehe die Aufteilung des Erbes gar nicht an. Sollte der Erbfall eintreten, werde - da unter den möglichen Erben keinerlei Zwietracht bestehe - allen Erbberechtigten, auch denen in Mömpelgard und der besagten Markgrafschaft, ihr Anteil ungeschmälert entsprechend der [dann stattfindenden] Inventur zugeteilt werden. Da der Erbfall jetzt noch nicht eingetreten sei, bitte man die Empf. untertänig, beim Schultheißen und den Amtleuten zu bewirken, dass die Erben dieses Mal mit der [Pflicht zur Aufsetzung einer] Beschreibung oder „Invention“ [des gesamtes Erbens; s. Bemerkung] verschont würden. Dafür entbiete man allzeit seinen untertänigsten Dienst. [S. 3:] Beste Neujahrswünsche und Gottes Segen dabei zu einer christlichen Regierung, an Leib und Seele und nach diesem zeitlichen das ewige Leben! Geschrieben und unterzeichnet im Hause des seligen Verstorbenen. FOTOs. = DS 1994
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AA 2: Professoren der ersten Zeit: 16. Jh.: Paracelsus; der Aktendeckel enthält nur die zwei Briefe von Paracelsus an den Rat der Stadt Basel: 28.2.1528, Edition in: Hartmann / Jenny: Amerbach-Korrespondenz, Bd. 3, 306 f.; mit Übersetzung in: Blaser, Erkenntnisse, 75-80; Paracelsus, Sämtliche Werke, Bd. 6, 35; nur als Übersetzung bei Bittel, Paracelsus, 53-55; 4.3.1528, Edition in: Hartmann / Jenny, Amerbachkorrespondenz, Bd. 3, 309; Paracelsus, Sämtliche Werke, ?; Blaser, Erkenntnisse?; Bittel, Paracelsus,? - BESTELLEN
AA 3: Professio medicinae practicae 1546-1819
„Felix Platters Revers Brieff“: Der unterzeichnende Felix Platter, Doktor der freien Künste und der Arznei, bekenne hiermit öffentlich, dass er von Bürgermeister und Rat der Stadt Basel zu ihrem Stadtarzt und ordentlichen Lehrer der Arznei an der Hohen Schule auf Lebenszeit - oder solange es ihm möglich sei - angenommen worden sei. Dafür solle er den gestrengen Herren und ihren [Bürgern und Hintersassen, lt. Bestallungsurkunde] als ein Arzt aufwarten und gleichfalls allen „frömbden“ [Auswartigen], die ihm zugeführt würden [und seiner Dienste bedürftig seien]. Als ordentlichem Professor sei ihm die Nutznießung einer Chorherrenpfründe am Stift zu St. Peter [von Bürgermeister und Rat als den Lehensherren, lt. Bestallungsurkunde] zugesprochen worden. Vom Stift werde er jährlich aufs Jahr vierzig Pfund Basler Währung erhalten, die ihm vierteljährlich ausgezahlt werden. Darüber habe P. eine von [Bürgermeister] Bonaventura von Brunn unterzeichnete Urkunde erhalten. Im Gegenzug habe P. dem Herrn Bürgermeister und dem Rat der Stadt gelobt und zugesagt [S. 2] - wie er es auch mit vorliegender Urkunde zusage und bekräftige - dass er die beiden Ämter, zu denen er bestallt sei, gegen jedermann fest und getreulich erfüllen werde. Entgegen den in der Bestallung genannten Bedingungen [d.h. wohl: ohne ausdrückliche Erlaubnis seiner Dienstherren] werde er die Stadt nicht verlassen, sondern sich bereit halten, den Dienstherren und ihren Familien zu dienen. In Religionssachen werde er sich dem Rat der Stadt „gleichformig“ halten. Die besagte Pfründe werde er nur er persönlich innehaben und sie nur seiner Obrigkeit und niemandem sonst zurück- oder weitergeben. Das Vorstehende bekräftige der Unterzeichnende wohlbedacht und ernsthaft, „erbarlich und one gefärde“. Gesiegelt und zu Händen der Räte ausgestellt vom Unterzeichnenden. (Fotos); im Akt folgt der Entwurf zu der im Regest erwähnten Bestallungsurkunde Felix Platters zum Ordinarius und Stadtarzt, datiert auf den 11.6.1571 und auszustellen und zu siegeln durch Bürgermeister Bonaventura von Brunn: Die Urkunde dokumentiert ergänzend zu dem im Reversbrief Gesagten, dass Felix Platter auch zum Leibarzt des Basler Bischofs Melchior [von Lichtenfels] bestallt wurde. Im Entwurf gestrichen wurde eine Passage, in der der Fall besprochen wird, dass man Felix Platters Chorherrenpfründe einem anderen Ordinarius zuspräche: dann sollten ihm die verordneten Deputierten die 40 Pfund jährlich auszahlen. Ein lateinischer Text für eine Urkunde (ebenfalls ohne die darin erwähnte Unterschrift und ohne Siegel) vom selben Aussteller und selben Datum wiederholt diese Bedingungen - diese Urkunde wurde vermutlich für die Leitung der Universität ausgefertigt; FOTOs aller drei Urkunden = DS 2096
2 Briefe von Albanus zum Thor (Torinus) an den Bürgermeister und Rat Basels, Brief aus Mömpelgard vom 9.4. [1545]; FOTO = DS 1995; Brief aus Basel [?] vom 2.11.1545; FOTO = DS 1997
Brief von Johannes Huber, undatiert. H. habe von den Adressaten in den vergangenen Jahren eine „Lektur“ verordnet bekommen und davon 100 Pfund bezogen. Zu den Bedingungen gehörte, dass H. nur seine Lehre zu erfüllen habe und sonst aller Pflichten frei und unverbunden sein sollte. Nun habe der Rat aber neulich durch das Ratsmitglied Jürg Yselin wissen lassen, dass sich H. während der derzeitigen „Kranken leuffen“ [Epidemie, wohl: Pest] an keinen auswärtigen Ort begeben solle - sei es zu Kranken oder zu anderen Personen. H. komme dies in hohem Maße beschwerlich vor, da ihn seine Bestallung dazu nicht verpflichte und ihm deswegen auch kein weiteres Dienstgeld als [Pest-]Arzt bezahlt werden solle. Man werde wohl wissen, dass die genannten 100 Pfund zur Führung eines Haushaltes mit Frau und Kindern nicht genügten, und die Honorare der Basler Bürger seien ganz „nichtig“ und klein. Deshalb müsse sich H. bei auswärtigen Herren und Fürsten um weiteres Dienstgeld bemühen. H. sei bisher auch von nicht wenigen Fürsten, Herren und Städten eingeladen worden, sich bei ihnen gegen ein festes Dienstgeld niederzulassen, [S. 2] habe dies aber bisher stets abgeschlagen, da er niemandem lieber diene als den Adressaten. Nun sei H. aber in Basel nicht zu einem Stadtarzt bestallt und mit einem entsprechenden Dienstgeld ausgestattet worden und solle nun trotzdem gezwungen werden, auf das Honorar auswärtiger Fürsten und Herren zu verzichten und sich ohne weitere Besoldung nur noch um die hiesige Bürgerschaft kümmern. H. bitte deshalb untertänig, man möge sein Anliegen der gegebenen Notdurft nach bedenken und ihm gnädig [wieder] zugestehen, zu auswärtigen Kranken zu reisen. H. wolle sich daraufhin stets baldmöglichst nach Basel zurückbegeben, um den hiesigen Kranken mit Verstand, Rat und Hilfe beistehen, so sehr Gott ihm dies zugestehe. Er bitte untertänig um eine gnädige [zustimmende] Antwort; FOTO = DS 2100
1 Brief von Anno 1547: Unterz. von Schultheiß und Rat der Stadt Luzern: Wegen Mitrat Jakob Martin ergeht Frage an die Basler Oberen, ob Dr. Hanns Huober ohne Urlaub in Basel an einen anderen Ort wandern dürfe, um dort zu behandeln (?). H.s Bruder, Domprobst Ulrich Martin Huber solle nach Hubers Willen nachfragen; FOTO = kein Ärztebrief
weiterhin: u.a. Brief von Felix Platter [I. od. II.? – Schrift könnte Barock sein]: SICHTEN und BESTELLEN
AA 4: Medizinische Fakultät: Professio anatomicae et botanicae, 1593-1808:
2 x 1593: [unleserlich; „Freund und Nachbar“ an den Bürgermeister der Stadt Basel: „Bauhin“ wird im Schreiben erwähnt: Bitte um Krankenbesuch, zu gewähren aus „Gutwilligkeit“ wegen „Gesundheit“ der „Frau“. Der nächste enthaltene Brief ist dann von 1739. SICHTEN
Gerichtsarchiv
O 7: Klagbuch des Schultheissengerichts von Großbasel (sehr unleserlich): (fol. 18a-19b – Fotos): 5. Okt. 1569: Klage von Vesals Witwe gegen Erben von Oporin, ich lese wiederholt: „Anathomij“, „Vesalii“, „Epitome“: Streit um korrekte Abrechnung und Honorierung der verkauften Bücher, die Oporinus für Vesal gedruckt hat.
Sanität / Sanitätsacten
Siehe Repertorium A 9 Sanität
A 1: Allgemeines und Einzelnes, 1677-1940: SICHTEN
A 2, 1-2: Medizinalgesetze, Medizinalordnung: SICHTEN
E 1,1: Stadtarzt
F 1: Medicinalpersonen, insbesondere Aerzte. Allgemeines: 1559: Taxe der Doctoren der Arzney siehe Apotheker (Akten), ein Brief vom 27.6.1626, dann 1765. SICHTEN und BESTELLEN
G 1: einzelne Ärzte 1454-1936: Ein Heilungsvertrag vom Samstag nach Jubilate 1454: „Zewißende das der Ersam Andres Ospernelle zuo Basel mit dem erbern Meister Peter Gluck von Klosternuwemburg dem Artzet uberkomen vnd eyns worden ist also dz derselbe meister peter Jn seins gebresten des brustes ob den gemechden gentzlich heilen vnd neren sol in zehen wochen nechstkunfftig“. Als Honorar für „solich in kunst artznie“ erbrachte Heilung solle ein Honorar von 31 Gulden bezahlt werden – fünf als Vorschuss und 26 bei vollständiger Heilung) – FOTO: noch kein DS ?; Nächstes Schriftstück dann aus dem Jahr 1753ff. SICHTEN
G 2: Wundärzte, Chirurgen, 16. Jh-1936; SICHTEN
G 3: Unbefugtes Arznen, Pfuscher, Quacksalber, 1593-1810: 1 Urkunde von 1593: „übel betrogen und geschädigt“, nächste Archivalie von 1671- SICHTEN und BESTELLEN
H 1 Apotheken, Allgemeines und Einzelnes 1493–1886, 1493-1886: 13 Bde.! - SICHTEN
H 6: Arzneiverkauf, 15. Jh. ff. – SICHTEN
J 1,1: Spital; Allgemeines und Einzelnes, 1462-1519-1875 - SICHTEN
J 1,22: Spital; Pfleger und Visitatoren, Direktor, 1589-1861 - SICHTEN
Q 1,1: Seuchen, Epidemien; Allgemeines und Einzelnes, 15. Jh.-1934: 41 Bde.! - SICHTEN
Spital
Siehe Repertorium A 9
A 1: Allgemeines und Einzelones, 1276-1752 SICHTEN A 2: Ordnungenbuch, 1521
A 8: Briefbuch: Abschriften der Urkunden, 1527 ff. SICHTEN
B 1: Päpstlicher Ablass, 1484-1492
B 2: Besenamt, 1577-1844 SICHTEN
F: Jahresrechnungen
G: Stiftungen
M: Liegenschaften
Q: Häuser und Zinse
R: Zinsen
S: Einzelne Spitäler SICHTEN
Stammbäume
Bauhin, 1450-1774 [Auskunft: Es gebe Besseres. TW]
Universität
Bücher F 4,1: Promotiones (Doktoren, Magister, Baccalaura), 1532-1604
Bücher Q 2: Decreta medica (Beschlüsse und Verhandlungen der med. Fakultät) SICHTEN
Bücher Q 4,1: Doktorenmatrikel der medizinischen Fakultät, 16 Jh.-1815 (lt. Auskunft Staatsarchiv in der UB Handschriftenabteilung, dort aber unbekannt bzw. nicht auffindbar)
Bücher Q 6: Rechnungsbücher der medizinischen Fakultät, 1559-1618
H 1: Protocollum notarii acamedici [Universitätsnotariat], 1538-1548: Rechnungen, Electio Rectoris, „Kundschaften“ = notarielle Eintragungen des Rektors, z.B. über Vergleichungen vor dem Stadtgericht in Rechtshändeln.
H 2: Protokollum consistorii, 1576-1595 [Universitätsgericht]: (fol. 19b – Fotos): Ende Dezember 1579: Fol. 21a-b, 1580: Ende Dezember 1579: erscheint vor dem Baseler Universitätsgericht der vermögende polnische Adlige Jan Osmolski (um 1510-1593/94), um einen Mitstudenten namens „Bernhart de Portu“ anzuzeigen. Dieser, es handelte sich wohl um den damals ebenfalls schon im fortgeschrittenen Alter stehenden Bernard Penot, hatte Osmolski ein „büchlin von der Alchemij“ dedizieren wollen, der dieses Angebot aber brüsk zurückwies, weil er in dem Widmungsbrief so viele grobe Fehler gefunden hatte, dass er sich zu der spöttischen Bemerkung veranlasst sah, „wan er sovil solbrismos in den episteln, waz dan nur in seinem büchlin für fähler gmacht“ worden seien. Am Ende warf er Penot mit den Worten „gang mir uß mein huß, du nebulo, oder ich will dich zuo öl distillieren“ hinaus. [Die Auseinandersetzung eskalierte später so weit, dass Penot für sieben Tage gefangen gesetzt wurde, weil er gegen den Polen Todesdrohungen ausgestoßen und auch handgreiflich geworden war: vgl. Gilly, Erfahrung, Tl. 1, S. 113; Goldmann, Bernhard Georges Penot, S. 80].
Akten X 1,1: Medizinische Fakultät: Allgemeines und Einzelnes, inkl. „alte Akten“, 1579–1854: die Akten wurden ausgewertet von Thommen, Universität Basel; siehe auch Burckhardt, Medizinische Fakultät der Universität Basel. Insgesamt finden sich 8 Akten bis 1630: nochmals SICHTEN
s.d.: Entwurf für die Urkunde eines Dr. med., undatiert FOTO
26.12.1579: Andreas Bertholdt von Orschatz, „Bergman vnd erforscher der Natürlichen Krefften, vnd dero geheimnissen Liebhaber“ (wie Thurneysser), ersucht um Approbation der med. Fakultät (der die Aufsicht über Apotheken usf. obliegt) um Zulassung seines Heilmittels „terra sigillata“ oder „Terra Adami“ (eine Heilerde wie armenische Erde?). Sie wurde schon von den Fakultäten Leipzig, Köln, Heidelberg und Tübingen approbiert; DS 1987 – für genaues Regest BESTELLEN
18.9.1590 - Johann Haslerus, medicus (immatr. 1565/66, Dr. med. in Freiburg 1576, 1582 Stadtarzt und 1583 Prof. artium der oberen Schule in Bern - wurde wegen antitrinitarischer Gesinnung verfolgt, berichtet über Beschwernisse in Bern; FOTO = DS 2018
Anfang Mai 1611: Johann Heinrich Frölich, Basileus (immatr. Mai 1595, Dr. med. 1611) ersucht – nachdem er dem Anschein nach bereits praktiziert hat - um die Immatrikulation zum Zwecke seiner Promotion: F., ein gebürtiger Basler, hoffe, dass sein Gastrecht bei den Empf.n noch nicht erloschen sei - gegenüber offenherzigen Menschen eine ehrenwerte Bitte vorzubringen, stehe ja jedem offen. Einige [Patienten], um die er sich ärztlich gekümmert habe ### (quibus phaebicae curae sunt studia, ut frequentem Medica exercitia privata), hätten ihn zu diesem Schreiben aufgefordert, ja gedrängt. Da er von den Empf.n noch nicht mit dem Doktorhut (tiara Medica) geschmückt worden und auch nicht [mehr] Bürger (civis) ihrer medizinischen Fakultät sei, ersuche er um die Zulassung zu beidem. Dies wollte er also, nachdem er vom Dekan zu diesem Schreiben aufgefordert worden sei, von den Empf.n hiermit erbitten. Im Gegenzug verspricht er seinen Gehorsam; FOTO = DS 1988
7.4.1615 aus Elbing in Ostpreußen von Johannes Bochman (immatrikuliert 1599 in Rostock, in Basel im Juli 1603, 1606 als Student der Medizin, 1607: Dr. med., praktizierte 1607-1611 Arzt in Marienburg (Polen)) an die medizinische Fakultät der Universität Basel mit dem Ersuchen, ihm ein Unbedenklichkeitszeugnis über seine Person und seinen Lebenswandel als Student auszustellen B. habe seit 1599 mit Zustimmung seines Vaters, seligen Gedächtnisses, und des Elbinger Stadtrates an verschiedenen Hochschulen Deutschlands studiert. An der in ganz Europa berühmten Universität Basel habe er sich schließlich - nach privaten und öffentlichen Disputationen - unter dem Vorsitz seines Lehrers Johann Nicol. Stupanus, des Professors für theoretische Medizin, mit Gottes Schutz dem strikten Rigorosum ihrer Fakultät unterzogen und sei daraufhin unter dem Dekanat des verblichenen Thomas Coccius von dem edlen und berühmten Casparus Bauhinus, seinem „praeceptor“, mit dem Doktorhut (tiara medica) sowie allen Ehrenabzeichen und Privilegien eines Doktors der Medizin ausgezeichnet worden. Dafür stehe er in der ewigen Schuld der Fakultät und werde alles daran geben, sich einer solchen Ehre als würdig zu erweisen. - Da in seiner Heimatstadt schon zwei bestallte Ärzte gewesen seien, sei ihm die Eröffnung einer Praxis dort nicht aussichtsreich vorgekommen. Nach dem Tod seines Vaters sei er darum ins polnische Marienbad gezogen, wo er von 1607 bis 1611 - wie er nicht verschweigen könne - nicht ohne Gottes Hilfe erfolgreich zur Ehre Gottes und des Basler Collegiums - praktiziert habe. [S. 2] Dort habe auch eine Frau aus ratsfähigem Geschlecht geheiratet, dann sei ihm freilich eine erfolgreiche Praxis in seiner Heimatstadt in Aussicht gestellt worden. Seit 1611 besuche er also in Elbing unter der Leitung ihres Archiaters gemeinsam mit den bestallten Ärzten Dr. Antonius Naevius aus Dresden und Dr. Joannes Baptista Homodaeus [„Vulturenus - angebl. Sondrio], die beide gleichfalls in Basel promoviert wurden, oft die Kranken. Ihm sei auch vom Rat die „Professio physica“ an ihrem berühmten Gymnasium ehrenvoll offeriert worden. - Jetzt stehe er freilich im Streit mit seinen Brüdern wegen der Aufteilung des väterlichen Erbes. Der gegnerische Anwalt Christophorus Kobl habe dem Elbinger Gericht in B.s. Abwesenheit ein schimpfliches und verleumderisches Schreiben seiner Brüder vorgelegt. Alle die es mit ihm gut meinten, hätten B. daraufhin geraten, durch Schriftstücke der Hochschulen, wo er sich lange aufgehalten habe, seinen guten Ruf wiederherzustellen. B. ersuche daher untertänig, ihm großzügig ein Unbedenklichkeitszeugnis über seinen Lebenswandel (testimonium vitae) als Student in Basel auszustellen. Dies sollte den Adressaten aus Liebe zu Tugend und Ehre nicht schwerfallen. Seine Freunde Jacobus Russingerus, Lizenziat der Rechte, Joannes Jacobus Schwegherus, [S. 3] Petrus Iutzinus, Richter, Joannes Jacobus Frobenius, allesamt Basler Bürger, mit denen er vertrauten Umgang gehabt hab, könne man in Basel dazu befragen. - Er bitte die Adressaten im Namen von Rechtschaffenheit und Tugend untertänig um die Wiederherstellung seiner Ehre und seines guten Rufes gegenüber dem Rat und Gericht von Elbing. Dafür wolle B. mit allen ihm an Körper und Geist zur Verfügung stehenden Kräften, wie er es schon immer getan habe, mit Gottes Hilfe der ihre sein. Seinen guten Namen, also sein Leben vertraue er ihnen an. Gott möge ihre Hochschule weiter blühen lassen; FOTO = DS 1989
„Supplicatio ad Magistratum contra agyrta empiricos“ (der med. Fakultät: nach 1594, eventuell zw. 14. März und 19. April 1626 (damals, lt. Thommen: 253f., Burckhardt: 167, offiziell erneuert): Der Text verweist auf das Recht der Fakultät auf Examination, festgelegt in den Universitätsstatuten von 1460, 1558 und 1594 [es wurde 1626 = Terminus ante quem - erneuert]. Wundärzte werden durch die Zunft examiniert. „mancherlei mißbrüch“, # Ziel: „der Artzney doctores“ bei ihren „wolhergebrachten Privilegien“ erhalten, gegen Vaganten, falsche Ärzte; FOTO = DS 1990
1628: Petrus Calvi, „eques auratus“ bittet, da er als Glaubensflüchtling in finanzieller Bedrängnis ist, um eine milde Gabe. = DS 1991 – Für genaueres Regest FOTO BESTELLEN
9./19.5. 1631: Dr. Philippus Antonius Ebius, Protophysicus zu Memmingen, empfiehlt seinen Sohn Wilhelm Gottfried zur Promotion; hat nur 3 Jahre Medizin studiert, Notiz von Stupanus: soll noch ein Jahr studieren, immatr., im Juni 1630, Dr. med. 1633. = DS 1992 - Für genaueres Regest FOTO BESTELLEN
10. August 1639: Petrus Sartorius, der in Basel „Chymica Medicamenta an die Herren Apotheker“ verkauft und ein „collegium chymicum mitt den Medicinae studiosis“ abgehalten hat, bittet um ein Empfehlungsschreiben („Recommendation“) an die Herren von Straßburg, wo er sich neun Monate zuvor um die Stelle eines „Blatenscherers“ (also Wundarzt für die Behandlung der Pocken) beworben hatte. Als Anlass nannte er die „Minderung der Studenten“ im 30-jährigen Krieg, „in laborierung chymischer Medicamenten [ist er] fortgefahren“. Dazu Universität Q2: Decreta medica, 1571-1804: fol. 104: Im Februar 1639 wird Petrus Sartorius aus Wimpfen auf sein Ersuchen hin gestattet, privatim mit den Medizinstudenten chemische Übungen abzuhalten (dazu Burckhardt, Medizinische Fakultät…: 181, Staehelin: 230). Chymische Unternehmer. = DS 1993 - Für genaueres Regest FOTO BESTELLEN
Nach 1630: SICHTEN und BESTELLEN
X 4: Medizinische Fakultät: Akademische Grade - SICHTEN
X 7, 1: Medizinische Fakultät: Medizinalprüfungen für praktische Ärzte, enthalten sind Akten erst ab 1820, Älteres ist offenbar verloren.