Anton Hübner: Unterschied zwischen den Versionen
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Dr. der Medizin; belegt für das Jahr 1574; Leibarzt bei [[Leibarzt::Friedrich von Wirsberg; ; 1573]] und [[Leibarzt::Julius Echter von Mespelbrunn; 1573; 1582]]; 1582 verließ er Würzburg und ging zurüch nach [[Meiningen]]. | Dr. der Medizin; belegt für das Jahr 1574; Leibarzt bei [[Leibarzt::Friedrich von Wirsberg; ; 1573]] (nach C.G. Scharold: Exzerpte, Würzburg, UB, M.ch.f.583-2, f. 511r-512r vm. ab Petri Cathedra 1574) und [[Leibarzt::Julius Echter von Mespelbrunn; 1573; 1582]]; 1582 verließ er Würzburg und ging zurüch nach [[Meiningen]]. | ||
Nach dem von Scharold zitierten Bestallungsbrief soll H. nicht nur dem Fürsten, sondern auch den Untertanen ungeachtet ihres Besitzstandes und geistl. od. weltlt. Standes "umb zimliche belonung" dienen, zugl. auch auf die Ordnung und Ausstattung der Apotheken mit frischen Pharmaca und Materialia achten sowie "die apotheken jarlichen neben andern unsern bestellten und verordneten medicis visitieren helfen" und der <Apotheker?>ordnung getreulich folgen. Besoldung: gewöhnliche Hofspeise, 100 Thaler Gold i.J., 6 Malter Korn, 1 Sommerhofgewand. Wenn H. vom Fürsten gerufen werde oder oben speisen wolle, dürfe er den dazu hinabgesandten Wagen ebenso wie die anderen Kanzleiräte benutzen. Wenn er den Fsn. auf Reisen begleiten müsse, werde ihm dieser Pferd oder Wagen stellen. Kündigung auf Petri Cathedra mgl. | |||
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Version vom 14. März 2012, 15:50 Uhr
| GND-Nummer(n) | Datensatz nicht vorhanden oder nicht recherchiert |
| Namensvariante(n) | |
| Geburtsdatum | Geburtsdatum nicht bekannt |
| Geburtsort | Geburtsort nicht bekannt |
| Sterbedatum | Sterbedatum nicht bekannt |
| Sterbeort | Sterbeort nicht bekannt |
Vita
Dr. der Medizin; belegt für das Jahr 1574; Leibarzt bei Friedrich von Wirsberg (?, 1573) (nach C.G. Scharold: Exzerpte, Würzburg, UB, M.ch.f.583-2, f. 511r-512r vm. ab Petri Cathedra 1574) und Julius Echter von Mespelbrunn (1573, 1582); 1582 verließ er Würzburg und ging zurüch nach Meiningen.
Nach dem von Scharold zitierten Bestallungsbrief soll H. nicht nur dem Fürsten, sondern auch den Untertanen ungeachtet ihres Besitzstandes und geistl. od. weltlt. Standes "umb zimliche belonung" dienen, zugl. auch auf die Ordnung und Ausstattung der Apotheken mit frischen Pharmaca und Materialia achten sowie "die apotheken jarlichen neben andern unsern bestellten und verordneten medicis visitieren helfen" und der <Apotheker?>ordnung getreulich folgen. Besoldung: gewöhnliche Hofspeise, 100 Thaler Gold i.J., 6 Malter Korn, 1 Sommerhofgewand. Wenn H. vom Fürsten gerufen werde oder oben speisen wolle, dürfe er den dazu hinabgesandten Wagen ebenso wie die anderen Kanzleiräte benutzen. Wenn er den Fsn. auf Reisen begleiten müsse, werde ihm dieser Pferd oder Wagen stellen. Kündigung auf Petri Cathedra mgl.
Literatur
- Sticker 1932, 427, 437, 459