Gregorius Fabricius: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vita ==
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Im 16. Jahrhundert bekommt Öhringen einen Stadtarzt, der parallel dazu die Tätigkeit eines Leibarztes ausübt. Er wird vom Gesamthaus Hohenlohe angestellt, wohnt in Öhringen und übt auch von dort seine Arbeit aus.
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Sollte er vor Ablauf der 8 Jahre sterben, darf seine Frau noch 2 Jahre frei in Öhringen wohnen, sollte dem Arzt vor Ablauf der Frist gekündigt werden, so gilt für ihn das gleiche Recht. Es besteht für die Grafen allerdings eine vierteljährliche Kündigungsfrist, für den Arzt aber nicht. Lt. DNB ist er belegt für die Jahre 1561-1564.


== Literatur ==
== Literatur ==
[[Schumm 1964]], S. 14f.
 
* PND
* [[Schumm 1964]], S. 14f.


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Version vom 6. November 2010, 19:39 Uhr

Grunddaten zu Gregorius Fabricius
GND-Nummer(n) Datensatz nicht vorhanden oder nicht recherchiert
Namensvariante(n)
Geburtsdatum Geburtsdatum nicht bekannt
Geburtsort Lützen (Sachsen)
Sterbedatum Sterbedatum nicht bekannt
Sterbeort Sterbeort nicht bekannt

Vita

Im 16. Jahrhundert bekommt Öhringen einen Stadtarzt, der parallel dazu die Tätigkeit eines Leibarztes ausübt. Er wird vom Gesamthaus Hohenlohe angestellt, wohnt in Öhringen und übt auch von dort seine Arbeit aus. Stadtarzt in Öhringen (1554, 1564) und Leibarzt in Öhringen (1554, 1564). Zu seinen Pflichten gehört auch die Überwachung der Öhringer Apotheke. Als Besoldung erhält er ein Canonicat des Ohringer Stiftes. Sollte er vor Ablauf der 8 Jahre sterben, darf seine Frau noch 2 Jahre frei in Öhringen wohnen, sollte dem Arzt vor Ablauf der Frist gekündigt werden, so gilt für ihn das gleiche Recht. Es besteht für die Grafen allerdings eine vierteljährliche Kündigungsfrist, für den Arzt aber nicht. Lt. DNB ist er belegt für die Jahre 1561-1564.

Literatur

Archivalien

Briefe